Info "recht praktisch": Bürgergeld für Student*innen
Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) hat eine Info-Broschüre zum Thema "Bürgergeld für Student*innen" herausgegeben.
Aus der Einleitung: "Viele Studierende sind knapp bei Kasse. Vier von zehn Student*innen gelten in Deutschland als "armutsgefährdet". Betroffene sind oft nicht in der Lage, notwendige größere Anschaffungen oder überraschende Ausgaben aus eigener Kraft zu bewältigen. Daran ändert auch die bescheidene letzte BAföG-Erhöhung nicht viel. Die Frage ist also, woher Studierende finanzielle Unterstützung bekommen können, wenn etwa Miet- oder Energieschulden entstanden sind, die den Verbleib in der eigenen Wohnung gefährden. Oder wie z.B. alleinerziehende, kranke oder behinderte Studierende die besonderen Belastungen bewältigen können, die aus ihrer Lebenssituation folgen. Ebenso wirft die Lage von Studentinnen und Studenten, die bei ihren Eltern wohnen, welche selbst nicht viel Geld haben, Fragen auf.
Bis 2016 waren Student*innen weitgehend von den Leistungen des Jobcenters ausgenommen. Diese Ausschlussregelungen beim Bürgergeld sind seitdem entschärft worden. Auch Härtefallregelungen sind gelockert worden. Dadurch erweitert sich der Kreis der Leistungsberechtigten. Das Ergebnis ist eine unübersichtliche Situation. Welche Studentinnen und Studenten sind anspruchsberechtigt und welche nicht?" Das Papier möchte bei diesem Thema für mehr Klarheit sorgen.