Informationen der BAGFW für Migrations- und Arbeitslosenberatungsstellen zur Inanspruchnahme von Dolmetsch- und Übersetzungsdiensten bei der Kommunikation mit Arbeitsagenturen und Jobcentern
Herausforderungen durch Sprachbarrieren in der Kommunikation nicht deutschkundiger Personen mit Jobcentern und Arbeitsagenturen wurden bereits vor der Corona-Pandemie von den Beratungsstellen aufgezeigt. Zentrale Fragen hierbei sind, wer für die Sicherstellung einer Verdolmetschung zuständig ist und welche Lösungen von Seite der Behörden zu Verfügung stehen.
Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgt die Kommunikation zum großen Teil digital oder telefonisch. Die Zugangsbarrieren für nicht deutschkundige Kundinnen und Kunden werden dadurch verstärkt. Um die sprachliche Verständigung unter diesen Bedingungen sicherzustellen, bedarf es digitaler bzw. telefonischer Lösungen, wie etwa telefonischer Dolmetschdienste.
Mit dem vorliegenden Schreiben möchte die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) über die bestehenden Möglichkeiten der Verdolmetschung, insbesondere im Rahmen der telefonischen Kommunikation mit Arbeitsagenturen und Jobcentern sowie über die gesetzlichen Grundlagen informieren.