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Auf der Seite des Landesamtes für soziale Dienste findet sich ein Informationsblatt zum Antrag auf Erstattung der Kindertagesbetreuungskosten (Kita-Geld) ab dem 1. Januar 2017 nach § 25 b Kindertagesstättengesetz – KiTaG.

Hintergrund:
Mit der Einführung des Kita-Geldes zum 01.01.2017 in § 25 b KiTaG möchte die Landesregierung Familien mit Kindern finanziell entlasten und den ersten Schritt in die Kostenfreiheit aller Bildungseinrichtungen von der Krippe bis zur Hochschule machen. Daher erstattet das Land ab dem 01.01.2017 einkommensunabhängig bis zu 100 € im Monat der Gebühr/des Entgeltes für die Betreuung eines Kindes unter drei Jahren in öffentlich geförderter Kindertagesbetreuung oder bei einer öffentlich geförderten Tagespflegeperson.


Informationsblatt



Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein