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Zunehmend machen gewerbliche Inkassounternehmen grenzüberschreitend Forderungen auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU geltend.

Zwar decken sich die in diesem Zusammenhang entstehenden Probleme mit den hierzulande hinlänglich bekannten von deutschen Inkassounternehmen. Doch darüber hinaus führt der Umstand, dass die Geldeintreibung aus dem Ausland erfolgt bei den Verbraucher*innen zu noch stärkerer Verunsicherung und damit subjektiv zu größerem Zahlungsdruck.

Vor diesem Hintergrund hat das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland in enger Zusammenarbeit mit den Europäischen Verbraucherzentren Frankreich und Österreichs die unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen von Inkassounternehmen in den jeweiligen Ländern näher beleuchtet. Dabei geht es u.a. um folgende Fragen: Was dürfen Inkassounternehmen in Deutschland, Österreich und Frankreich? Was gibt es für Unterschiede, was für Gemeinsamkeiten? Was gilt es insbesondere bei der grenzüberschreitenden Eintreibung von Geldforderungen zu beachten? Wie gut oder schlecht sind Verbraucher vor unseriösen Geldeintreibern geschützt?

Das Europäische Verbraucherzentrum hat zudem auf seinen Seiten praktische Tipps im Umgang mit (internationalen) Inkasso-Unternehmen zusammengestellt.

 

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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein