Koalition einigt sich auf Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens - Inkrafttreten rückwirkend zum 01.10.2020
Erst dauert es ewig lange, dann kommt die Meldung per Twitter: Heribert Hirte, CDU-Abgeordneter und stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Bundestag, hat per Twitter gemeldet, dass die Koalition sich auf ein Gesetz zur Restschuldbefreiung mit rückwirkendem Inkrafttreten zum 01.10.2020 geeinigt hat.
Unternehmer und Verbraucher werden bei den Fristen dauerhaft gleich behandelt. Damit wurden wichtige Kritikpunkte aus der Praxis aufgenommen.
Der Bundestag wird am 17.12.2020 über das Gesetz entscheiden.
Die Tweets und Retweets auf diese Meldung finden Sie unter dem Link.