Koalitionsvertrag stärkt kostenlose Schuldnerberatung
Am Mittwoch (9. April) wurde der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD öffentlich vorgestellt. Unter dem Abschnitt "Verbraucherinnen und Verbraucher" heißt es in den Zeilen 1290 ff.:
"Wir stärken in Absprache mit den Ländern den vorsorgenden Verbraucherschutz, die nicht interessengeleitete Verbraucherbildung (Ernährung, Finanzen, Digitales) und eine kostenlose Schuldnerberatung, die niemanden ausschließt."
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) wertet das als klare Weichenstellung und weiteren wichtigen Schritt zur Umsetzung eines Rechts auf Schuldnerberatung und schreibt in ihrer Pressemitteilung vom 09.04.2025:
"Damit greifen die wahrscheinlichen Koalitionspartner eine langjährige Forderung aus der Schuldenberatung auf – und nehmen laut Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) zugleich ihre Verantwortung ernst, der notwendigen Umsetzung der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht nachzukommen. Die politische Anerkennung privater Überschuldung als reales soziales Problem sieht die BAG-SB als bedeutsames positives Signal. [...] Die BAG-SB verbindet mit dem Koalitionsvertrag die klare Erwartung, dass auf die Ankündigung nun auch konkrete Maßnahmen folgen. Besonders Länder und Kommunen seien gefragt, den Ausbau der Beratungsangebote strukturell zu unterstützen – und dabei auf klar definierte fachliche Qualitätsstandards zu setzen."