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Die derzeitigen Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind bis zum 03.05.2020 verlängert worden. Ab Montag sollen kleinere Geschäfte wieder öffnen dürfen, die Abstandsregeln gelten jedoch weiter. Darauf haben sich Bund und Länder am 15. April in einem gemeinsamen Beschluss verständigt.

Am 30. April soll die Lage neu bewertet werden.

Die Landesregierung wird im Laufe des heutigen Tages die neuen Regelungen für Schleswig-Holstein konkretisieren. Diese finden Sie dann auf unserer Themenseite zu Corona.

 

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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein