Konzentration der Zuständigkeit in Insolvenzsachen im Landgerichtsbezirk Flensburg
Ab dem 01. Januar 2023 wird das Amtsgericht Flensburg als Insolvenzgericht für alle Insolvenzverfahren zuständig sein. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt es bei der bisherigen Zuständigkeitsregelung. Anträge von Schuldner*innen auf Eröffnung auch des Verbraucherinsolvenzverfahrens im Landgerichtsbezirk Flensburg werden nicht mehr in Husum oder Niebüll, sondern in Flensburg zu stellen sein.
Diese Änderung der Zuständigkeit wurde mit Neufassung des § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Justizzuständigkeitsverordnung eingeführt (veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt Ausgabe Nr. 11 vom 18.08.2022, Seite 771 f.)
Voraussichtlich wird es anfangs zu einer längeren Wartezeit bei der Bearbeitung von Anträgen und damit bei der Eröffnung der Verfahren kommen.