Land legt Härtefallfonds für sozial Bedürftige ab 01.01.2023 auf
Das Land Schleswig-Holstein stellt über einen Härtefallfonds fünf Millionen Euro bereit, um die Folgen der Energiekrise für bedürftige Bürger*innen und deren Familien weiter abzumildern. Ab dem 01.01.2023 können regionale Unterstützungsangebote zusätzliche finanzielle Förderung des Landes beantragen, um dabei zu helfen, dass Bürger*innen trotz gestiegener Energiepreise am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können.
Die Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein erhalten das Geld gestaffelt nach einem sozialen Index. Es soll über entsprechende Förderprogramme an Träger bereits bestehender Hilfsangebote für soziale Bedürftige weitergegeben werden. Die genaue Umsetzung der Förderung regelt die jeweiligen Kommune.
Der Fonds richtet sich an Empfänger*innen von Transferleistungen sowie Haushalte mit geringem Einkommen in Zeiten gestiegener Energiepreise. Er ergänzt die bestehenden Hilfsangebote von Bund und Land. Die Leistungen sollen nicht auf Leistungen SGB II und SGB XII angerechnet werden. Die finanziellen Mittel können bis zum 31.05.2023 abgerufen werden.
Quelle: Pressemitteilung des Landes vom 28.12.2022