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In dem gestern (25.03.2020) gefassten Beschluss des Kabinetts heißt es: "Zuschüsse und Zuwendungen des Landes an Vereine, Verbände und Einrichtungen sollen grundsätzlich weitergezahlt werden, auch wenn die Gegenleistungen aufgrund der Corona-Pandemie nicht erbracht werden können oder wenn der Zweck der bisherigen Zuschüsse nicht erreicht werden kann. Dazu hat das Kabinett heute (25. März) einen Beschluss gefasst, der den Ministerien einen großen Ermessenspielraum einräumt. Jedes Ministerium prüft die Fälle in Eigenverantwortung."

Diese Regelung betrifft ausdrücklich auch die Verbraucherinsolvenzberatung. "Der Fortbestand dieser Einrichtungen soll gesichert werden", so die Aussage der Landesregierung.

Diese Regelung gibt den Beratungsstellen Planungssicherheit und gewährleistet deren Existenz.

 

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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein