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Die BAG-SB weist in ihrem Newsletter 10-2017 auf das Muster für eine Vollstreckungsgegenklage und den Antrag auf Prozesskostenhilfe hin, den Rechtsanwalt Kai Henning erarbeitet und mit Anmerkungen versehen hat.

Hintergrund:
Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 3.4.14 (-IX ZB 93/13-) die Situation geschaffen, dass ein Widerspruch des Schuldners nur gegen den besonderen Rechtsgrund einer Forderung aus vorsätzlich unerlaubtem Handeln eine Vollstreckung des Gläubigers nach Erteilung der Restschuldbefreiung nicht verhindern kann. Auch wenn diese Entscheidung nicht überzeugt (vgl. Henning NZI 2014, 568), hat sich der Schuldner auf die mögliche Vollstreckung einzustellen. Er kann der Vollstreckung des Gläubigers mit der Vollstreckungsgegenklage begegnen. Für diese Klage kann er Prozesskostenhilfe beantragen.
Quelle: BAG-SB Newsletter 10-2017

 

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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein