Neue P-Konto-Bescheinigung und Kundeninformation – gültig ab 01.07.2024
Zum 01.07.2024 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft die entsprechenden Formulare aktualisiert.
Herzlichen Dank dafür an die Kolleg*innen!
Unter dem Link finden Sie auch die aktualisierte Kurz-/Langversion der Kundeninformation zum P-Konto gültig ab 01.07.2024.
Wichtige Hinweise:
Die Dokumente sind geschützt und dürfen nicht verändert werden.
Die neuen P-Konto-Bescheinigungen sind erst ab dem 01.07.2024 gültig und dürfen erst ab diesem Zeitpunkt verwendet werden. Bei bereits bestehenden Bescheinigungen müssen die Banken die neuen Freibeträge eigenständig anpassen.