Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2017
Ab dem 01.07.2017 gelten neue Pfändungsfreigrenzen:
- Alleinstehende, keine Unterhaltspflicht: 1.133,80 € monatlich
- Eine unterhaltsberechtigte Person: 426,71 € monatlich
- Jede weitere Unterhaltspflicht: 237,73 € monatlich.
Ab einem Monatsnettoeinkommen von 3.475,79 € ist der Mehrverdienst voll pfändbar.
Die neuen Grenzen müssen ab 01.07.2017 auch beim Schutz des Einkommens auf dem P-Konto berücksichtigt werden.
Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten des Infodienstes Schuldnerberatung.