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Am 16. Mai ist die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet worden, die ab dem 01.07.2024 wirksam ist. Am 24.05.2024 gab es eine Korrektur, die aber nur den ersten Erhöhungswert betrifft.

Der unpfändbare Betrag nach § 850c ZPO für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten erhöht sich von aktuell 1.402,28 Euro auf 1.491,75 Euro.

Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht steigt von 527,76 Euro auf 561,43 Euro.

Für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht steigt der Erhöhungsbeitrag von 294,02 Euro auf 312,78 Euro.

Das entspricht einer Erhöhung von 6 %.

 

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Unser Hamburger Kollege Matthias Butenob hat wieder zur Schnell-Übersicht eine 1-Seiten-Ansicht in 100er-Schritten mit gerundeten Zahlen erstellt. Im Gegensatz zur offiziellen Tabelle zeigt sie vor allem, welche Beträge den Schuldner*innen verbleiben. Die Übersicht finden Sie hier.
Dafür vielen Dank nach Hamburg!


Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein