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Harald Thomé vom Verein Tacheles gibt in seinem Newsletter einen Überblick über die BAföG-Neuregelungen ab dem 01.08.2019:

"Angesichts steigender Wohnkosten und rückläufiger BAföG-Förderungen werden ab August 2019 die Bedarfssätze und die Einkommensfreibeträge beim BAföG in drei Stufen angehoben. Die Vermögensfreibeträge für Studierende werden erhöht und die Konditionen während der Rückzahlungsphase "sozial gerechter" (Gesetzesbegründung) ausgestaltet.

Erstmals wird im Gesetz ein vollständiger Erlass der Darlehensschuld geregelt (§ 18 Abs. 12 n.F. BAföG). Darlehensnehmer*innen, die aufgrund geringen Einkommens ihre BAföG-Schulden nicht tilgen können, wird (von Amts wegen) nach 20 Jahren die Restschuld aus früherem BAföG-Bezug erlassen, wenn sie in dieser Zeit ihre Zahlungs- und Mitwirkungspflichten erfüllt haben. Dadurch soll "der Verschuldungsangst im Zeitpunkt der anstehenden Entscheidung für ein Hochschulstudium wirksam entgegengewirkt" werden (Gesetzesbegründung). Bei leichter Verletzung der Pflichten kann die Darlehensschuld zur Vermeidung einer "unbilligen Härte" auf Antrag erlassen werden.

Nach 20 Jahren werden immer noch offene Schulden künftig komplett erlassen, sofern man immer korrekt zurückgezahlt hat bzw. sich befreien lassen konnte. Auch Altschuldner können auf Antrag von dieser Regelung profitieren – sie müssen das aber bis Ende Februar 2020 beantragen. Der Erlass wird auf Altfälle ausgeweitet (§ 66a Abs. 7 n.F. BAföG). Schuldner*innen können danach binnen einer Frist von sechs Monaten nach dem 01.09.2019 durch schriftliche oder elektronische Erklärung gegenüber dem Bundesverwaltungsamt verlangen, dass für die Rückzahlung des gesamten Darlehens die Erlassregelung anzuwenden ist. Auch die neuen Freistellungsregelungen (§18a n.F. BAföG) sind auf Altfälle auf diesem Weg übertragbar."

Quelle: Thomé Newsletter 27/2019 vom 20.07.2019

 

BAföG-Gesetz

 

 

 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Änderungen auf seiner Seite zusammengestellt.

 

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Zusammenfassung auf Studis Online mit Berechnungsbeispielen.

 

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Bernd Eckhardt, tätig in der unabhängigen Arbeitslosenberatung und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Institut für Sozialforschung Marburg, hat in seinem neuesten "SOZIALRECHT-JUSTAMENT - Rechtswissen für die existenzsichernde Sozialberatung" als Schwerpunktthema die rechtswidrige Verwaltungspraxis der Jobcenter bei der Anrechnung von BAföG. Die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit und die Formularvordrucke ignorierten die Gesetzeslage und enthielten z.T. äußerst fragwürdige Informationen, so der Autor.

 

SOZIALRECHT-JUSTAMENT

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein