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Der Mindestlohn nützt nicht nur Geringverdienern, sondern auch der Gesamtwirtschaft: Er stärkt den Konsum und sorgt so für stabiles Wachstum, von dem auch die Staatskasse profitiert. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Untersuchung des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.

Die Erfahrungen mit der gesetzlichen Lohnuntergrenze sind nach rund dreieinhalb Jahren gut. Durch die Einführung des Mindestlohns wurde das Wirtschaftswachstum tendenziell angeregt. Dies geschah im Wesentlichen über die höheren Löhne der Mindestlohnbegünstigten und durch überdurchschnittliche Lohnerhöhungen in Entgeltgruppen oberhalb des Mindestlohns. Vor der Einführung verbreitete Warnungen, der Mindestlohn werde massenhaft Beschäftigung kosten, haben sich nicht bewahrheitet.

Zu beobachten war auch ein nennenswerter Struktureffekt weg von Minijobs hin zu zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, wobei sich das Arbeitsvolumen in Stunden kaum veränderte.

Laut Studie hat die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns mit dazu beigetragen, dass Deutschland auf
einen stabileren Wachstumskurs eingeschwenkt ist, der nicht nur auf Exporterfolgen, sondern auch auf einem stabilen Wachstum der Binnennachfrage, dank einer besseren Lohnentwicklung, beruht.

Quelle: Positive gesamtwirtschaftliche Effekte des gesetzlichen Mindestlohns, IMK Report 141, Juli 2018

 

Studie

 

Erhöhung des Mindestlohns

Die Mindestlohn-Kommission empfiehlt in ihrem turnusmäßigen Bericht eine Erhöhung des Mindestlohns auf 9,19 Euro zum 01.01.2019 und auf 9,35 Euro zum 01.01.2020. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, wird dem Bundeskabinett eine entsprechende Mindestlohnanpassungsverordnung zur Zustimmung vorlegen.

 

 

Das Niveau des gesetzlichen Mindestlohns ist im internationalen Vergleich relativ niedrig.

Trotz der deutlichen Lohnsteigerungen bei Geringverdienern ist die Anzahl der Aufstocker kaum gesunken: 2017 waren einer Studie zufolge nach wie vor mehr als 190.000 Beschäftigte trotz Vollzeitjob zusätzlich auf Hartz IV angewiesen. Nach Ansicht der Autoren dürften dafür unter anderem die rasant steigenden Mieten in vielen Städten verantwortlich sein. Nach ihren Berechnungen wären in 19 der 20 größten deutschen Städte Stundenlöhne oberhalb von 8,84 Euro notwendig, damit alleinlebende Beschäftigte mit der durchschnittlichen tariflichen Wochenarbeitszeit von 37,7 Stunden ohne zusätzliche Leistungen vom Amt über die Runden kommen können.

Der Mindestlohn allein reiche allerdings nicht aus, um das Tarifgefüge nachhaltig zu stabilisieren, warnen die Wissenschaftler. Der Trend zu rückläufiger Tarifbindung sei immer noch ungebrochen. Der Gesetzgeber sei in der Pflicht, diesem Trend entgegenzuwirken, z.B. durch die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen.

 

Studie

 

 

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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein