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Das Forschungsprojekt des Instituts für Finanzdienstleistungen untersucht, inwiefern es bei der Kreditvergabe zu altersbedingten Benachteiligungen kommt und inwiefern die Berücksichtigung des Alters bei der Kreditvergabe rechtmäßig ist. Zu diesem Zweck werden nicht nur die antidiskriminierungs- und verbraucherkreditrechtlichen, sondern auch die aufsichtsrechtlichen Regelungen und deren Umsetzung in der Praxis einer Analyse unterzogen.

Aus der Pressemitteilung: "In diesem Forschungsprojekt, gefördert durch eine Zuwendung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, ging es um das bekannte Problem, dass der Zugang zu Kredit für ältere Menschen erschwert ist. Altersbedingte Benachteiligung bei der Kreditvergabe bedeutet für ältere Menschen, dass die gesellschaftliche Teilhabe sowie die Möglichkeit der Risikobewältigung mittels Kreditaufnahme zumindest eingeschränkt ist. Dies hat einen unmittelbaren Anstieg der Verwundbarkeit dieser Personen zur Folge; mittelbar werden dadurch zudem soziale Kosten erzeugt, da durch Benachteiligungen beim Kreditzugang die persönliche Lebensentwicklung bzw. -absicherung ungerechtfertigt eingeengt wird. Zweck des Forschungsprojekts war es, konkrete Lösungsansätze für eine nachhaltige Klärung dieser Problematik zu unterbreiten."

Wichtige Erkenntnisse dieses Projekts sind:

- Das Alter der kreditbeantragenden Person spielt bei der Kreditvergabepraxis eine benachteiligende Rolle.

- Aufgrund der zunehmenden Filialschließungen ist vor allem für ältere Kreditnehmer:innen der Zugang zu Beratung erschwert. Dies kann dazu führen, dass der Zugang zu Finanzierungsoptionen erschwert ist, aber auch dazu, dass Anpassungsbedarfe bei laufenden Krediten nicht rechtzeitig und adäquat angegangen werden.

- Es wird angenommen, dass mit fortschreitendem Alter die Rückzahlungswahrscheinlichkeit geringer wird. Gründe hierfür sind beispielsweise das verringerte Einkommen im Rentenalter, das erhöhte Sterberisiko und das erhöhte Risiko der Pflegebedürftigkeit. Reaktionen darauf sind teilweise Altersgrenzen und der notwendige Abschluss einer Restschuldversicherung. Zur altersbedingten Benachteiligung führen die Restschuldversicherungen dann, wenn sie ab einem bestimmten Alter gar nicht mehr verkauft werden, diese aber für einen Teil der Anbieter:innen eine Voraussetzung für eine Kreditvergabe bei älteren Menschen darstellt.

- Es besteht eine große Beratungslücke bei den (altersbedingten) Benachteiligungen bei der Kreditvergabe.

Auf Basis dieser und weiterer Erkenntnisse gibt das iff konkrete Empfehlungen zum Schutz alterbedingter Benachteiligung bei der Kreditvergabe:

- Verankerung des Schutzes vor altersbedingter Benachteiligung bei den Verbraucherkrediten

- Festlegung von Grundsätzen und Leitlinien zur Verwendung statistischer Werte für Kreditwürdigkeitsprüfung sowohl für Konsumenten- als auch bei Immobilienkrediten

- Anpassung regulatorischer Vorgaben zur Besicherung des Kredits

- Aufbau von Kompetenzen zur Schließung der Beratungslücke

Unter dem Link finden Sie die vollständige Pressemitteilung sowie den Projektbericht.

Quelle: Pressemitteilung des iff vom 26.09.2023

 

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