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Als direkte Umsetzungsmaßnahme der Finanzbildungsstrategie hat die Bundesregierung beschlossen, die bestehende Stiftung "Geld und Währung" zu einer Stiftung "Finanzbildung, Geld und Währung" zu erweitern.

Parallel arbeiten das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Bildung und Forschung daran, aus den Empfehlungen der OECD, die sich sowohl an den Bund als auch an die Länder richten, eine Finanzbildungsstrategie des Bundes zu destillieren, die nach Abstimmung zwischen den Ressorts noch in diesem Jahr vom Bundeskabinett beschlossen werden und somit eine Arbeitsgrundlage für die künftige Stiftung "Finanzbildung, Geld und Währung" darstellen soll.

Dazu das Bundesfinanzministeriums in der Pressemitteilung vom 07.10.2024: "Mit dem Finanzbildungsstärkungsgesetz soll durch Einrichtung einer Stiftung "Finanzbildung, Geld und Währung" die Grundlage für eine dauerhafte Verbesserung der finanziellen Bildung in Deutschland gelegt werden.
Die Stiftung soll künftig insbesondere die Umsetzung von bundesweiten Maßnahmen und Strategien zur Stärkung der finanziellen Bildung in Deutschland in enger Abstimmung mit den Stakeholdern der finanziellen Bildung koordinieren und darüber hinaus auch eigene Finanzbildungsinhalte entwickeln, von pädagogischen Ressourcen bis hin zu Sensibilisierungskampagnen. Mit der Einrichtung der Stiftung wird eine der zentralen Empfehlungen der OECD an Deutschland im Bereich der finanziellen Bildung umgesetzt."

Die Stiftung ist auch für die "Bündelung bestehender qualitätsgesicherter Initiativen, Angebote und Materialien zur Stärkung der finanziellen Bildung auf der zentralen Plattform www.mitgeldundverstand.de" zuständig.

Seit dem 02.10.2024 gibt es einen Referentenentwurf zum Finanzbildungsstärkungsgesetz. Das "Gesetz über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung ´Geld und Währung´" aus dem Jahr 2000 soll entsprechend erweitert werden. Der neue Stiftungszweck ist in § 11 beschrieben (Seite 7 Referentenentwurf).

 

PM und Referentenentwurf

 

 

Gesetz über die [...] Errichtung der Stiftung "Geld und Währung" vom 27.12.2000

 

 

 

Stellungnahme der AG SBV

Die AG SBV hat trotz sehr kurzer Frist eine Stellungnahme zum Referentenentwurf verfasst und merkt u.a. diese Punkte an:

- Die Stiftung sollte einen besonderen Fokus auf Angebote für vulnerable Bevölkerungsgruppen mit knappen Einkommensressourcen und niedrigem Bildungsstatus legen. Bildungsaspekte zu Geldanlagen und Finanzprodukten sollten aus unserer Sicht demgegenüber zunächst zweitrangig sein.

- Eine angemessene Beteiligung der Schuldner- und Verbraucherberatungsverbände in den vorgesehenen Gremien halten wir für notwendig. Zur Stärkung einer Finanzbildungsstrategie sind grundlegende Informationen zur Haushaltplanung, Budgetentwicklung und Schuldenprävention unerlässlich.

- Bei der Erprobung, Förderung und Entwicklung innovativer Angebote der finanziellen Bildung ist insbesondere auf die Unabhängigkeit der Anbieter und der Angebote abzustellen. Sie müssen frei von wirtschaftlichen Interessen sein und ebenso zur Entwicklung von Qualitätsstandards beitragen.

- Eine ebenfalls relevante Zielgruppe sind junge Menschen. Unabhängig von ihrer sozialen Herkunft müssen hierzu Angebote an Schulen intensiviert werden. Im Bereich der Schuldenprävention an Schulen haben die gemeinnützigen Schuldner- und Verbraucherberatungsstellen sehr viel Erfahrung.

- Finanzielle Bildungsangebote dürfen nicht ausschließlich auf individuelle Verhaltensweisen abzielen, sondern müssen auch die strukturellen Rahmenbedingungen kritisch mit in den Blick nehmen. Dies sollte sich im Gesetzesentwurf widerspiegeln.

- Angesichts einer Vielzahl bestehender, guter Produkte zur Finanzbildung wäre es unseres Erachtens sinnvoll, dass der Fokus der Stiftung auf der Entwicklung von Qualitätsstandards liegt. Dies sollte unter Einbeziehung bereits bestehender fachlicher Expertise von Akteuren im Bereich Verbraucherschutz erfolgen.

 

Stellungnahme

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein