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Das Bundeskabinett hat am 18.09.2019 die Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2020 gebilligt. Im SGB II und SGB XII sind ab dem 01.01.2020 folgende Regelbedarfe vorgesehen:

Regelbedarfsstufe 1 – 432 EUR (+ 8 Euro gegenüber 2019)
Regelbedarfsstufe 2 – 389 EUR (+ 7 Euro)
Regelbedarfsstufe 3 – 345 EUR (+ 6 Euro)
Regelbedarfsstufe 4 – 328 EUR (+ 6 Euro)
Regelbedarfsstufe 5 – 308 EUR (+ 6 Euro)
Regelbedarfsstufe 6 – 250 EUR (+ 5 Euro)

Der Regelbedarfsfortschreibungsverordnung muss noch der Bundesrat im November zustimmen.

 

 

Regelbedarfe 2020 

 



Auf dieser Grundlage hat Rüdiger Böker die Zusammensetzung der Regelbedarfe in den unterschiedlichen Abteilungen für das nächste Jahr ausgearbeitet und diese in Zeitreihe von 2011–2020 gestellt.
Spannend daran ist, zu sehen, wie viel zum Leben und zur Teilhabe die Politik den SGB II- und SGB XII-Leistungsbezieher*innen zuerkennt.

 

 

Anteile im Regelbedarf

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein