Regelbedarfsanpassung 2024 - Fachinfo des Paritätischen
Das Bundeskabinett hat in der Sitzung vom 13. September die Anpassung der Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 beschlossen. Der Bundesrat hat am 20. Oktober ebenfalls zugestimmt. Danach steigen die Regelbedarfe um etwa 12 Prozent, bei einer*m Alleinstehenden steigen damit die Regelleistungen von 502 Euro auf 563 Euro. Die Anpassung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Auch die Beträge für den persönlichen Schulbedarf erhöhen sich um etwa zwölf Prozent: im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro. Zum Schulbedarf zählen zum Beispiel Schreibutensilien, Taschenrechner oder Bastelmaterial. Die Unterstützung beim persönlichen Schulbedarf ist Teil des sogenannten Bildungspakets für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Die Anpassungsformel wurde zuletzt durch das Bürgergeld verändert, um einen Kaufkraftverlust der Leistungsberechtigten durch die aktuell sehr hohe Inflation zu verhindern.
In Anbetracht der aktuellen Preissteigerungen ist diese Erhöhung nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die allgemeinen Lebenshaltungskosten sind in den letzten zwei Jahren derart stark gestiegen, dass eine Anhebung der Regelsätze um durchschnittlich 50 Euro nicht ausreichen wird.
In der entsprechenden Verordnung wird die Anpassung der Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 normiert. Konkret lauten die Regelbedarfe ab 1. Januar 2024 wie folgt:
Regelbedarfsstufe 1 (alleinlebende Erwachsene): 563 Euro
Regelbedarfsstufe 2 (Erwachsene Partner*innen): 506 Euro
Regelbedarfsstufe 3 (dritte Erwachsene): 451 Euro
Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche 14 bis 17 Jahre): 471 Euro
Regelbedarfsstufe 5 (Kind 6 bis 13 Jahre): 390 Euro
Regelbedarfsstufe 6 (Kind bis 6 Jahre): 357 Euro
Der Paritätische erläutert in seiner Fachinfo die Berechnungsgruindlagen dieser Regelsatzanpassung und bewertet sie sozialpolitisch.