Restschuldbefreiung wird zu fast 85 % erteilt
Von den 142.086 im Jahr 2010 eröffneten Insolvenzverfahren natürlicher Personen in Deutschland haben die Gerichte bis zum Jahresende 2017 in 84,7 % der Fälle (120.403) die Schuldner*innen von ihrer Restschuld befreit. Eine Versagung der Restschuldbefreiung erfolgte in 6.562 Fällen, was einer Quote von 4,6 % entspricht.
Die meisten Restschuldbefreiungen gab es bei den Verbraucherinsolvenzverfahren (91.258 oder 85,9 % der insgesamt 106.291 Fälle). Die Restschuldbefreiung wurde in 5.029 Fällen versagt (4,7 %).
Der häufigste Versagungsgrund war die nicht gezahlte Treuhändervergütung (78,3 % insgesamt, 82 % bei Verbraucherinsolvenzen).
Quelle: Destatis Pressemitteilung vom 16.04.2019