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Harald Thomé hat in seinen vergangenen Newslettern dargestellt, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) und das Bundessozialministerium versucht haben, das Urteil des Verfassungsgerichts zu Sanktionen zu umgehen und mit einer neuen Weisung entgegen des Urteils des BVerfG wieder Sanktionen oberhalb von 30 % des Regelbedarfes durchzusetzen.

Nun gibt es die Weisung der BA, in der Leistungsminderung durch Sanktionen oberhalb 30 % des Regelbedarfes ausgeschlossen werden.

Den ganzen Vorgang hat Inge Hannemann auf der Homepage von Tacheles e.V. dargestellt, am Ende des Textes gibt es die neuen Weisungen und eine Gegenüberstellung alte/neue Weisung.

 

 

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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein