Sanktionen und Sanktionsquoten im SGB II 2007 bis 2017
Während die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB-II-Bezug im Jahresdurchschnitt 2007 bis 2017 abgenommen hat (von 5,3 Mio. in 2007 auf 4,4 Mio. in 2017), ist die Zahl der ausgesprochenen Sanktionen zwischen 2007 und 2012 von rd. 785 Tsd. auf gut 1,0 Mio. angestiegen. Seitdem verharrt die Zahl der neu ausgesprochenen Sanktionen auf einem anhaltend hohen Niveau (2017: 951.426).
Entsprechend hat sich die Sanktionsquote von 2,4 % im Jahresdurchschnitt 2007 auf 3,1 % im Jahresdurchschnitt 2017 erhöht. Die Sanktionsquote von unter 25-Jährigen, für die härtere Sanktionsregeln gelten, liegen mit 3,7 % deutlich über der allgemeinen Sanktionsquote.
77 % der Sanktionen erfolgen aufgrund von Meldeversäumnissen, 8,8 % wegen Nichterfüllung der Eingliederungsvereinbarung und 10,4 % wegen der Weigerung, eine Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme aufzunehmen oder fortzuführen. Die Bedeutung der Meldeversäumnisse hat seit 2008 ständig zugenommen - von 53,3 % auf 77 %.
Quelle: Sozialpolitik aktuell in Deutschland www.sozialpolitik-aktuell.de