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Die Arbeits- und Sozialberatungs-Gesellschaft in Hannover hat ein neues Merkblatt "Leistungsberechtigung im SGB II von Schülern, Studierenden und Auszubildenden" nach den Änderungen des 9. SGB II Änderungsgesetzes ab 01.08.2016 herausgegeben.
Mit dem 9. SGB II-Änderungsgesetz wurde der Mietzuschuss gestrichen. Die meisten betroffenen Personen haben stattdessen einen Leistungsanspruch auf ergänzendes Arbeitslosengeld II. Daneben gab es einige Änderungen u.a. bei der Einkommensanrechnung von Ausbildungsförderung und Leistungen im Übergang zur Ausbildungsförderung. Die BAföG-Anhebung zum 01.08.2016 ist ebenfalls berücksichtigt.
Die Tabellenform des Merkblatts bietet viele Infos komprimiert und übersichtlich einschließlich der maximalen Höhe der Ausbildungsförderung.

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Jonny Bruhn-Tripp (Arbeitslosenzentrum Dortmund) hat eine Arbeitshilfe zum Thema "Zugang von Auszubildenden, Schülern und Studenten in SGB II-Leistungen zum notwendigen Lebensunterhalt" erstellt (Rechtsstand September 2016).

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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein