Stellungnahme der AG SBV zum Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) begrüßt in ihrer Stellungnahme ausdrücklich, sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf die Verfahrensverkürzung zu konzentrieren. Gleichwohl regt sie an, weiteren Regelungsbedarf im Blick zu behalten.
Die AG SBV begrüßt folgende Änderungen:
- Entschuldung für alle Schuldner*innen in einem Zeitraum von drei Jahren
- Löschungsverpflichtung für Auskunfteien binnen eines Jahres nach Erteilung der Restschuldbefreiung
- Drittmittel, die zur Masse fließen, sollen sich nicht mehr erhöhend auf die Verwaltervergütung auswirken
- Mit Erteilung der Restschuldbefreiung verlieren allein aufgrund der Insolvenz erlassene Tätigkeitsverbote ihre Wirkung
Die AG SBV erkennt an, dass bei dem Referentenentwurf Vieles bedacht und geregelt wurde, was für Schuldner*innen mit einer Entlastung verbunden ist. Dennoch sieht die AG SBV vorrangig in den nachfolgenden Punkten weiteren Reformbedarf:
- Vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung auch ohne Kostendeckung, wenn kein Gläubiger eine Forderung anmeldet
- Unwirksamkeit alter Pfändungsbeschlüsse mit Insolvenzeröffnung
- Frist zur Feststellung ausgenommener Forderungen für die Gläubiger