Stellungnahme der AG SBV zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Zuständigkeitskonzentration
Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hatte die Gelegenheit zur Stellungnahme in dem Gesetzgebungsverfahren zur Zuständigkeitskonzentration der Aufgaben der Gerichtsvollzieher in Mobiliarzwangsvollstreckungsverfahren.
Zusammenfassung der Bewertung: "Die Verlagerung der Aufgaben der Vollstreckungsgerichte auf die örtlichen Gerichtsvollzieher wird in Gänze abgelehnt – insbesondere dort, wo es sich um Anträge in Bezug auf den Schuldnerschutz in der Zwangsvollstreckung bzw. Regelungen zu Umfang und Grenzen der Zwangsvollstreckung gegen Schuldner:innen handelt. Es besteht die konkrete Gefahr, dass das Schutzniveau für Schuldner:innen deutlich sinkt und das gesetzlich fixierte, zeitnahe Existenzminimum für Familien stark gefährdet ist und zweckgebundene Leistungen – ob im Sozialhilfe- oder im pflegerischen Bereich – nicht den vorgesehenen Zweck erreichen. Nach den Plänen des Gesetzgebers wird mit einem enormen zeitlichen, organisatorischen und kostenmäßigen Aufwand eine neue, zweite parallele Justizstruktur im Sinne eines privatisierten Justizsystems geschaffen. Hierfür besteht keinerlei nachvollziehbare Notwendigkeit."