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Die AG SBV hat heute fristgerecht ihre Stellungnahme zur Evaluation des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (…) gem. Art. 107a EGInsO an das Bundesjustizministerium versendet.

Die AG SBV nimmt zu diesen Punkten Stellung:

1.  Unsere Beobachtungen zur Entwicklung des Antrags-, Zahlungs- und Wirtschaftsverhaltens der Verbraucherinnen und Verbraucher

2. Unsere Einschätzung zu den Auswirkungen des Urteils des EuGH vom 07. Dezember 2023 in den verbundenen Rechtssachen C-26/22 und C-64/22 (SCHUFA Holding AG) mit Fokus auf der Frage, ob obige Entscheidung zu einer Erledigung der mit der Speicherung insolvenzbezogener Daten verbundenen Probleme der Verbraucherinnen und Verbraucher geführt hat.

3. Weitere Änderungsbedarfe:

- Verstrickungsproblematik
Dazu hat die AG SBV zu diesem Thema ein eigenes Positionspapier "Dringender Reformbedarf zur Lösung der Verstrickungsproblematik während des Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens" erarbeitet, das Sie unter dem Link finden.

Positionspapier Verstrickung

 

 

- Sofortige Erteilung der Restschuldbefreiung, wenn kein Gläubiger eine Forderung anmeldet

- Ausschlussfrist zur Forderungsanmeldung von 3 Monaten

- Einführung einer Frist für Feststellungsklagen der Gläubiger

- Sperrfrist und Dauer eines erneuten Insolvenzverfahrens

 

Die Stellungnahme finden Sie unter dem Link.

 

Stellungnahme Evaluation

 

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein