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Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat eine Stellungnahme zum "Regierungsentwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens" veröffentlicht.

Darin begrüßt die AG SBV ausdrücklich, dass entsprechend der Empfehlung im Erwägungsgrund 21 der EU-Richtlinie die Entschuldungsfrist von drei Jahren für alle natürlichen Personen gelten soll. Dagegen lehnt die AG SBV ab, dass diese Regelung zunächst nur befristet bis 2025 eingeführt werden soll. Es sind aus Sicht der sozialen Schuldnerberatung keine Gründe ersichtlich, die eine Befristung der Regelung zur Verkürzung in irgendeiner Weise rechtfertigen würden.

Die zeitnahe Umsetzung der EU-Reform wird gleichfalls begrüßt. Die unmittelbare Umsetzung ist nicht nur aufgrund der potenziellen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf natürliche Personen sachgerecht und geboten, sondern bietet auch den seit Jahren überschuldeten natürlichen Personen wieder eine Perspektive.

Namhafte Richter*innen, Rechtswissenschaftler*innen, Insolvenzverwalter*innen und Schuldnerberater*innen, die das Insolvenzrecht maßgeblich begleitet und geprägt haben, haben ihre Kritik am Regierungsentwurf sehr plastisch und prägnant in einem Aufruf formuliert. Dieser Kritik schließt sich die AG SBV an und fordert, die Bedenken der Fachpraktiker*innen im weiteren parlamentarischen Verfahren zu berücksichtigen.

Insbesondere wendet sich die AG SBV gegen alle geplanten Vorschriften im RegE, die nicht den wirtschaftlichen Neuanfang der überschuldeten Menschen im Fokus haben.

 

Stellungnahme

 

 

An dieser Stelle der Hinweis auf den Beitrag "Neue Auswege aus der Schuldenfalle?: Restschuldbefreiung nach drei Jahren – für Verbraucher*innen nur auf Bewährung" von Wolfgang Lippel und Alexander Elbers.
Für die Autoren zeichnet der Regierungsentwurf ein Menschenbild von Überschuldeten, das völlig überholt und wissenschaftlich widerlegt ist. "Die bereits vor Einführung der Insolvenzordnung vor über 20 Jahren formulierte Sorge vor einem Verfall der Zahlungsmoral, hat sich bis heute als gegenstandslos erwiesen. So ist die Kreditrückzahlungsquote laut SCHUFA mit fast 98 Prozent weiterhin sehr hoch – trotz der schon bestehenden Möglichkeit von Insolvenzverfahren. Gründe für die Überschuldung sind laut dem Hamburger Institut IFF seit vielen Jahren die Wechselfälle des Lebens wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, gescheiterte berufliche Selbstständigkeit und andere. Die Vermutung, dass Menschen mutwillig Schulden eingehen, um sich anschließend durch ein (verkürztes) Insolvenzverfahren davon zu befreien, ist dagegen völlig abwegig und hat mit der Realität nichts zu tun."

Beitrag

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein