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Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes, Samiah El Samadoni, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgestellt.

Im Berichtsjahr, in dem das Amt der Bürgerbeauftragten auch das 35. Jubiläum feierte, wurden insgesamt 3.641 neue Petitionen bearbeitet. "Uns erreichte im letzten Jahr damit die 100.000ste Petition seit Einführung des Amtes im Jahr 1988. Diese Zahl unterstreicht, wie wichtig es ist, dass Bürger*innen behördliche Entscheidungen kostenlos und unabhängig überprüfen lassen können", so El Samadoni.

Im Jahr 2023 waren bei den Petitionen die Themen Grundsicherung für Arbeitsuchende/Bürgergeld (673), die Sozialhilfe (412) und die Gesetzliche Krankenversicherung (397) am häufigsten vertreten; ein Trend, der seit Jahren anhält.

Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende gab es im Vergleich zum Vorjahr einen deutlichen Zuwachs bei den Eingaben von 583 auf 673 Petitionen. Dies erklärt sich durch den hohen Beratungsbedarf zu den Neuregelungen im Bürgergeld seit dem 1. Januar 2023. Ein Schwerpunkt der Beschwerden bleibt die lange Bearbeitungsdauer bei Anträgen an das Jobcenter. Grund hierfür sind oft Stellenvakanzen infolge des Fachkräftemangels und die erhöhte Arbeitsbelastung in den Jobcentern wegen der Neuregelung des SGB II zum Bürgergeld.

Beratungsbedarf ergab sich aber auch, weil den Menschen nach wie vor die Inflation zusetzte und insbesondere die gestiegenen Energiekosten und Preise für Lebensmittel für viele Menschen eine besondere Herausforderung waren.

Ein übergreifender Schwerpunkt in allen Bereichen waren die durch den Fachkräftemangel verursachten Stellenvakanzen bei den Behörden und die dadurch bedingten langen Bearbeitungsdauern von Anträgen. Vor dem Hintergrund des sich noch weiter verschärfenden Fachkräftemangels ist es aus Sicht der Bürgerbeauftragten erforderlich, die Verwaltungsaufgaben effizienter und weniger bürokratisch zu gestalten. Gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden erarbeitet sie aktuell Vorschläge, wie zunächst die Arbeit der Sozialämter entbürokratisiert werden kann.

Konkrete Anregungen finden sich auch im Bericht:

So sollte z.B. die Prüfung der Verjährung von Amts wegen im Sozialrecht vorgegeben sein.

Eine weitere Forderung der Bürgerbeauftragten ist die Einführung einer Bagatellgrenze in Höhe von 100 € für
Rückforderungen im SGB II und im SGB XII (bisher nicht geregelt).

Weiterhin empfiehlt die Bürgerbeauftragte, dass im SGB II (Bürgergeld) eine Widerspruchseinlegung per E-Mail möglich gemacht werden sollte, wenn sich die Betroffenen gegen eine behördliche Entscheidung wehren möchten, mit der sie nicht einverstanden sind. Dies ist nach den gesetzlichen Regelungen nicht möglich.

Quelle: Pressemitteilung vom 11.07.2024

 

Pressemitteilung

 


Tätigkeitsbericht

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein