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Das Bundesbildungsministerium hat eine weitere Überbrückungshilfe für Studierende auf den Weg gebracht. Neben dem KfW-Studienkredit (maximal 650 € im Monat) können Studierende jetzt auch Zuschüsse bekommen, die über die Studierendenwerke verteilt werden (maximal 500 € im Monat).

Die Hilfe richtet sich an Studierende, die die BAföG-Kriterien nicht erfüllen (z.B. Überschreiten Regelstudienzeit, Zweitstudium) oder solche, die sich trotz Unterstützungsleistung in einer pandemiebezogenen Notlage befinden.

 

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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein