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Bereits kurz nach der Einführung des Basiskontos im Juni 2016 kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dass die angebotenen Basiskonten für Verbraucher in der Regel teurer waren als herkömmliche Kontomodelle. Der vzbv hat mit seinen Klagen gegen drei Kreditinstitute (u.a. die Sparkasse Holstein) nun für erste Rechtsprechung zu Kontoführungsentgelten gesorgt. Die Urteile zeigten, wie unsicher die Rechtslage in Bezug auf Basiskontoentgelte ist.

Mehr in der Pressemitteilung des vzbv vom 05.07.2018. Dort sind auch die vorliegenden Urteile abrufbar.

 

Pressemitteilung

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein