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Der Bundespräsident hat das Gesetz zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende unterschrieben. Nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in den kommenden Tagen greifen die Verbesserungen für alleinerziehende Mütter und Väter.

Rückwirkend zum 01.07.2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt.

Alleinerziehende sollten die Leistung umgehend beim Jugendamt beantragen. Auch eine spätere Antragstellung im September 2017 reicht aus, um Ansprüche für die Zeit ab 01.07.2017 geltend zu machen; ein entsprechender Weisungsentwurf liegt den Ländern zur Stellungnahme vor.

Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 15.08.2017

Mehr zum Unterhaltsvorschuss finden Sie im Familien-Wegweiser.


Pressemitteilung

 

 

Familien-Wegweiser

 

 

Sozialrecht-Justament

Hinweisen möchten wir auf die mit Praxisbeispielen unterlegte Darstellung der Änderungen im Sozialrecht-Justament 03/2017 von Bernd Eckhardt. Insbesondere wird darin auf die rechtzeitige Antragstellung hingewiesen.


Sozialrecht-Justament



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