Verbraucherinsolvenzen Deutschland und S-H 2019
In Deutschland meldeten die Amtsgerichte nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im vergangenen Jahr 62.632 Verbraucherinsolvenzen, 7,3 % weniger als im Jahr 2018. Damit führt sich der Trend abnehmender Insolvenzen bundesweit fort.
In Schleswig-Holstein registrierten die Amtsgerichte nach Angaben des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein im zurückliegenden Jahr 3.073 Verbraucherinsolvenzverfahren. Im Jahr 2018 waren annähernd gleich viel (-0,5 %). Diese Entwicklung unterscheidet sich, wie in den Vorjahren auch, stark vom Bundestrend.
Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 13.03.2020. Dort findet sich auch die Fachserie 2 mit Erläuterungen u.a. zur Entwicklung der Insolvenzen, zur Höhe der Forderungen und einer Differenzierung der Insolvenzen nach Ländern.
Insolvenzen in Schleswig-Holstein 2019
Entwicklung Verbraucherinsolvenzen in Schleswig-Holstein (Stand 31.12.2019)
Homepage Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein
Anmerkung:
Auch wenn die Anzahl der Verbraucherinsolvenzverfahren in den vergangenen Jahren insgesamt zurückgeht, ist das Niveau der Verfahren in Schleswig-Holstein im Vergleich der Bundesländer sehr hoch. Die Anzahl der Verbraucherinsolvenzen je 100.000 (volljähriger) Einwohner ist mit 174 eine der höchsten in Deutschland. Nur im Saarland, Niedersachsen, Hamburg und Bremen ist sie noch höher. Mehr
Die Anzahl der eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren ist nur ein Indiz für Überschuldung. Sie lässt keine Aussage über die Anzahl der in den Schuldnerberatungsstellen beratenen und betreuten Personen zu.
Für die Bewertung der kontinuierlich sinkenden Zahlen an Verbraucherinsolvenzen sind die gesellschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Bedingungsfaktoren von großer Bedeutung. So bieten z. B. zunehmende prekäre Beschäftigungsverhältnisse keine Perspektive einer Einkommensverbesserung. Die betroffenen Menschen leben an der Pfändungsfreigrenze und erhalten Pfändungsschutz über das P-Konto. Ein Verbraucherinsolvenzverfahren würde an ihrer wirtschaftlichen Situation nichts verändern.
Das erklärt aus unserer Sicht den Rückgang der Verbraucherinsolvenzen seit Einführung des P-Kontos im Jahr 2010.
Bei der Schuldnerberatung handelt es sich um einen zeitaufwendigen Prozess, der möglicherweise erst über Krisenintervention und psychosoziale Stabilisierung in eine Regulierung mündet. Erst in dieser Phase entscheidet die persönliche Situation der Schuldner*in, ob ein Verbraucherinsolvenzverfahren das geeignete Instrument ist oder nicht. In den letzten Jahren ist festzustellen, dass die Fälle in der Schuldnerberatung komplexer werden und der Bedarf an psychosozialer Hilfe stetig ansteigt.
Im Jahr 2018 wurden in Schleswig-Holstein 28.383 Personen längerfristig beraten (Statistik der Überschuldung privater Personen 2018). Sämtliche Kurzberatungen, z. B. im Rahmen von Krisenintervention, sind hier nicht erfasst. Die Zahl der Personen, die von Schuldnerberatungsstellen unterstützt wurden, ist daher wesentlich höher!