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In Deutschland meldeten die Amtsgerichte nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in den ersten sechs Monaten des Jahres 34.248 Verbraucherinsolvenzen, 5,0 % weniger im Vorjahreszeitraum. Damit führt sich der Trend abnehmender Insolvenzen fort.

In Schleswig-Holstein registrierten die Amtsgerichte nach Angaben des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein im ersten Halbjahr des Jahres 1.619 Verbraucherinsolvenzverfahren (-1,1 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum). Damit liegt der Rückgang der Verbraucherinsolvenzen deutlich unter dem Bundestrend.

Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 12.09.2018. Dort findet sich auch die Fachserie 2 mit Erläuterungen u.a. zur Entwicklung der Insolvenzen, zur Höhe der Forderungen und einer Differenzierung der Insolvenzen nach Ländern.

Insolvenzen in Schleswig-Holstein Januar-Juni 2018 nach Wirtschaftsbereichen und Rechtsformen sowie nach Kreisen und nach Personengruppen

Entwicklung Verbraucherinsolvenzen in Schleswig-Holstein (Stand 30.06.2018)

Homepage Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein


Anmerkung
:

Auch wenn die Anzahl der Verbraucherinsolvenzverfahren in den vergangenen Jahren zurückgeht, ist das Niveau der Verfahren in Schleswig-Holstein im Vergleich der Bundesländer sehr hoch. Die Anzahl der Verbraucherinsolvenzen je 100.000 (volljähriger) Einwohner ist mit 174 eine der höchsten in Deutschland. Nur im Saarland, Niedersachsen, Hamburg und Bremen ist sie noch höher. Mehr

Die Anzahl der eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren ist nur ein Indiz für Überschuldung. Zudem lässt sie keine Aussage über die Anzahl der in den Schuldnerberatungsstellen beratenen und betreuten Personen zu.

Für die Bewertung der kontinuierlich sinkenden Zahlen an Verbraucherinsolvenzen sind die gesellschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Bedingungsfaktoren von großer Bedeutung. So bieten z. B. zunehmende prekäre Beschäftigungsverhältnisse keine Perspektive einer Einkommensverbesserung. Die betroffenen Menschen leben an der Pfändungsfreigrenze und erhalten Pfändungsschutz über das P-Konto. Ein Verbraucherinsolvenzverfahren würde an ihrer finanziellen Situation nichts verändern.
Das erklärt aus unserer Sicht den Rückgang der Verbraucherinsolvenzen seit Einführung des P-Kontos im Jahr 2010.

Bei der Schuldnerberatung handelt es sich um einen zeitaufwendigen Prozess, der möglicherweise erst über Krisenintervention und psychosoziale Stabilisierung in eine Regulierung mündet. Erst in dieser Phase entscheidet die persönliche Situation der Schuldnerin / des Schuldners, ob ein Verbraucherinsolvenzverfahren das geeignete Instrument ist oder nicht. In den letzten Jahren ist festzustellen, dass die Fälle in der Schuldnerberatung komplexer werden und der Bedarf an psychosozialer Hilfe stetig ansteigt.

Im Jahr 2017 wurden in Schleswig-Holstein 28.303 Personen längerfristig beraten (Statistik der Überschuldung privater Personen 2017). Sämtliche Kurzberatungen, z. B. im Rahmen von Krisenintervention, sind hier nicht erfasst. Die Zahl der Personen, die von Schuldnerberatungsstellen unterstützt wurden, ist daher wesentlich höher!

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein