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In Deutschland meldeten die Amtsgerichte nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in den ersten neun Monaten des Jahres 51.201 Verbraucherinsolvenzen, 5,1 % weniger im Vorjahreszeitraum. Damit führt sich der Trend abnehmender Insolvenzen fort.

In Schleswig-Holstein registrierten die Amtsgerichte nach Angaben des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein in den ersten neun Monaten des Jahres 2.352 Verbraucherinsolvenzverfahren. Die Anzahl entspricht fast dem Vorjahreszeitraum (-0,5 %). Damit liegt der Rückgang der Verbraucherinsolvenzen in Schleswig-Holstein - wie schon in den vergangenen Jahren - deutlich unter dem Bundestrend.

Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 11.12.2018. Dort findet sich auch die Fachserie 2 mit Erläuterungen u.a. zur Entwicklung der Insolvenzen, zur Höhe der Forderungen und einer Differenzierung der Insolvenzen nach Ländern.

Insolvenzen in Schleswig-Holstein Januar-September 2018 nach Wirtschaftsbereichen und Rechtsformen sowie nach Kreisen und nach Personengruppen

Entwicklung Verbraucherinsolvenzen in Schleswig-Holstein (Stand 30.09.2018)

Homepage Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein


Anmerkung
:

Auch wenn die Anzahl der Verbraucherinsolvenzverfahren in den vergangenen Jahren zurückgeht, ist das Niveau der Verfahren in Schleswig-Holstein im Vergleich der Bundesländer sehr hoch. Die Anzahl der Verbraucherinsolvenzen je 100.000 (volljähriger) Einwohner ist mit 174 eine der höchsten in Deutschland. Nur im Saarland, Niedersachsen, Hamburg und Bremen ist sie noch höher. Mehr

Die Anzahl der eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren ist nur ein Indiz für Überschuldung. Zudem lässt sie keine Aussage über die Anzahl der in den Schuldnerberatungsstellen beratenen und betreuten Personen zu.

Bei der Schuldnerberatung handelt es sich um einen zeitaufwendigen Prozess, der möglicherweise erst über Krisenintervention und psychosoziale Stabilisierung in eine Regulierung mündet. Erst in dieser Phase entscheidet die persönliche Situation der Schuldner*in, ob ein Verbraucherinsolvenzverfahren das geeignete Instrument ist oder nicht. In den letzten Jahren ist festzustellen, dass die Fälle in der Schuldnerberatung komplexer werden und der Bedarf an psychosozialer Hilfe stetig ansteigt.

Nachdem die Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2010 ihren Höhepunkt erreicht hatten, ist ein kontinuierlicher Rückgang sowohl landes- als auch bundesweit zu verzeichnen. Diese Entwicklung scheint in der zunehmenden Inanspruchnahme des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) begründet zu sein, das seit 2010 zur Verfügung steht. In einer Verbraucherinsolvenz sehen viele Ratsuchende offenbar keine Perspektive, weil sich ihre wirtschaftliche Situation dadurch nicht verbessern würde. Zudem bieten z.B. die zunehmenden prekären Beschäftigungsverhältnisse keine Möglichkeit, bestehende Schulden abzubauen. Die Alternative ist für diesen Personenkreis ein Leben unterhalb der Pfändungsgrenze. Diese Menschen sind überschuldet, nehmen aber die Schuldnerberatung häufig nicht in Anspruch. Vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass die Zahl überschuldeter Menschen in den kommenden Jahren weiter ansteigen wird.

Im Jahr 2017 wurden in Schleswig-Holstein 28.303 Personen längerfristig beraten (Statistik der Überschuldung privater Personen 2017). Sämtliche Kurzberatungen, z. B. im Rahmen von Krisenintervention, sind hier nicht erfasst. Die Zahl der Personen, die von Schuldnerberatungsstellen unterstützt wurden, ist daher wesentlich höher!

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein