Verbraucherzentrale NRW: Anteil für Strom im SGB II-Regelsatz reicht nicht aus
Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bekommen zu wenig Geld für Strom. Dass die Lücke zwischen Bedarf und Pauschale noch größer ist, als bisherige Berechnungen vermuten lassen, betont nun das Projekt „NRW bekämpft Energiearmut“ der Verbraucherzentrale NRW. Die Verbraucherschützer fordern eine stärkere Orientierung der Sätze am tatsächlichen Bedarf der betroffenen Gruppen.
Derzeit sind von 416 Euro, die ein alleinstehender Leistungsempfänger erhält, 35,05 Euro für Stromkosten vorgesehen. Bei elektrischer Warmwasserbereitung werden 9,57 Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Je nach zugrunde gelegten Stromkosten und -verbräuchen liegt die monatliche Unterdeckung bei einem Einpersonenhaushalt zwischen 8 Euro und 32 Euro. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind sind es bis zu 52 Euro.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vom 13.06.2018. Dort findet sich auch ein Hintergrundpapier mit den entsprechenden Berechnungen.