Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Die Bundesjustizministerin hat auf dem Deutschen Insolvenzverwalterkongress eine zügige Umsetzung der europäischen Vorgaben zum Entschuldungsrecht angekündigt (man beachte die Sprache):

"Im Zuge der Umsetzung der europäischen Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie plane ich, die reguläre Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von derzeit sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Für unternehmerisch tätige Personen schreibt dies die Richtlinie ausdrücklich vor. Ich setze mich dafür ein, dass das gleiche auch für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt. Auch weiterhin werden sich alle Schuldnerinnen und Schuldner die Restschuldbefreiung dadurch verdienen müssen, dass sie ihren Pflichten im Restschuldbefreiungsverfahren hinreichend nachkommen. Um einen abrupten Übergang von der sechsjährigen zur dreijährigen Entschuldungsfrist zu verhindern, plane ich eine Übergangsregelung, bei der die Fristen nach und nach verkürzt werden."

Wie sich das Ministerium diesen Übergang vorstellt, führt es in einem der Pressemitteilung anliegenden Informationsblatt aus. Die schrittweise Verringerung der Verfahrensdauer soll mit dem 17.12.2019 beginnen. Ab diesem Zeitpunkt soll die Dauer je abgelaufenen vollen Monat um einen Monat verkürzt werden.

Quelle: Pressemitteilung des BMJV vom 07.11.2019

 

 

Pressemitteilung



Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein