Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens: Anhörung im Rechtsausschuss
Gestern (30.09.2020) fand im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zum Entwurf des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens statt.
Insgesamt waren acht Sachverständige geladen, die die Verkürzung der Laufzeit auf drei Jahre einhellig begrüßt haben. Abgelehnt wurde aber die unterschiedliche Behandlung von Privatpersonen und Unternehmen sowie die lange Speicherung von Insolvenzdaten bei Auskunfteien. Kritisiert wurde auch das dem Regierungsentwurf zugrunde liegende Schuldnerbild, das von einem Missbrauchsgedanken durchzogen sei.
Auf den Seiten des Bundestages ist ein ausführlicher Bericht über die Anhörung veröffentlicht (siehe Link unten).
Offen bleibt weiterhin das Datum des Inkrafttretens der Verkürzung. Im weiteren Verfahren wird der Rechtsausschuss in der kommenden Woche mögliche Änderungen des Entwurfs beraten. Danach geben die Bundesregierung und einzelne Ministerien ihre Stellungnahmen ab. Es dürfte daher noch einige Wochen dauern, bis die endgültige Fassung des kommenden Gesetzes feststeht und in Kraft tritt.