Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und Inkassogesetz verkündet
Das "Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht" wurde am 30.12.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt in wesentlichen Teilen rückwirkend zum 01.10.2020 in Kraft.
Das "Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften" wurde ebenfalls am 30.12.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt in wesentlichen Teilen am 01.10.2021 in Kraft.