Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens vom Bundestag beschlossen
Der Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung (17.12.2020) die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen.
Die Beschlussfassung und alle Dokumente finden sich unter dem Link.
Der Bundesrat wird sich am 18.12.2020 - hoffentlich abschließend - mit dem Gesetz befassen (Punkt 41 der Tagesordnung).