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Heute (15. Dezember) hat der Rechtsausschuss den Gesetzentwurf zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens mit weiteren Änderungen beschlossen.

Die Befristung der geplanten Regelungen für Verbraucherinsolvenzen ist gestrichen worden, die Speicherfrist wird nicht verkürzt. Die vollständige Beschlussempfehlung des Ausschusses finden Sie unter dem Link.

Die Pressemitteilung der SPD Bundestagsfraktion fasst die Beschlüsse kurz zusammen. Den Link finden Sie ebenfalls unten.

Einer Verabschiedung im Bundestag am 17. Dezember steht damit nichts mehr im Wege.

 

Beschlussempfehlung

 

 

 

PM SPD

 

 

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein