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Harald Thomé meldet in seinem wie immer lesenswerten Newsletter, dass sich zum 01.01.2025 bezüglich der Rechtsbehelfsfristen die sog. "Zugangsfiktion" von Bescheiden ändert.

Diese Zugangsfiktion regelt, wann ein Bescheid bei einer Bürger*in als zugegangen gilt (§ 37 Abs. 2 S. 2 SGB X). Diese Regelung beträgt derzeit drei Tage und wird ab Januar 2025 auf vier Tage verlängert. Damit haben Ratsuchende einen Tag länger Zeit, um auf Bescheide zu reagieren und gegebenenfalls einen Widerspruch zu formulieren. Die Änderung erfolgt im Rahmen des Postrechtsmodernisierungsgesetz, weil die Briefe eine längere Postlaufzeit haben.

Eine Zusammenfassung der Änderungen finden Sie hier (Haufe.de).

Harald Thomé hat dazu ein praxisorientiertes Infoblatt erstellt, aus dem sich die Fristen zum Einlegen von Widersprüchen ergeben, einmal mit Rechtslage bis 2024 und ab 2025.

 

Fristberechnung für Widersprüche 2024

 


Fristberechnung für Widersprüche 2025

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein