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Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die EOS Investment GmbH zugelassen. Siehe unsere Meldung vom 19.08.2021. Betroffene können sich ab sofort kostenfrei beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen. Nur Angemeldete nehmen an der Musterfeststellungsklage teil. Die EOS Investment GmbH übernimmt offene Forderungen und beauftragt die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID) das Geld einzutreiben. Beide Firmen gehören zur Otto-Group. Durch die Beauftragung des Schwesterunternehmens verursacht die Beklagte aus Sicht des vzbv in rechtswidriger Weise künstlich hohe Kosten.

 

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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein