Welche Sanktionen von Hartz IV-Empfänger*innen sind angemessen?
"Unter welchen Bedingungen würden StudienteilnehmerInnen hypothetischen Hartz IV-Beziehern die Leistungen kürzen? Eine Studie der Universität Siegen zeigt, dass nicht nur fehlende Motivation bestraft wird, sondern die Sanktionshöhe auch dann höher ist, wenn es um Menschen mit ausländischen Namen geht.
Wer in Deutschland Hartz IV bezieht und sich nicht an die geltenden Mitwirkungspflichten hält, riskiert eine Leistungskürzung. Extreme Kürzungen erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 2019 jedoch für menschenunwürdig und damit verfassungswidrig. In einer repräsentativen Studie der Universität Siegen haben WissenschaftlerInnen nun erforscht, wie die Bevölkerung in Deutschland zu diesen Sanktionen steht. Unter welchen Bedingungen würden sie also wem die Leistungen wie stark kürzen? An der Online-Vignettenstudie nahmen 2621 Befragte teil. Ihnen wurden fiktive Fallbeispiele inklusive fiktiver Fehlverhalten vorgelegt, aufgrund derer sie eine aus ihrer Sicht angemessene Sanktionshöhe zwischen 0 und 100 Prozent auswählen sollten."
Quelle: Universität Siegen