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Am 31.10.2018 trat die letzte Stufe des Zahlungskontengesetzes in Kraft. Diese regelt vor allem die Informationspflichten der Banken (§§ 5-15) und die Einrichtung einer Vergleichswebsite (§§ 16-19).

Bankkunden müssen regelmäßig über alle Kosten ihrer Bankverbindung "klar und leicht verständlich" informiert werden. Das beinhaltet eine Aufstellung aller Kosten für Überweisungen, Barabhebungen und Kreditkartenpreise nach dem Muster der BaFin (siehe unten).
Außerdem muss die Bank über die Zahl und Standorte ihrer Geldautomaten berichten, wo die Kunden ohne Gebühren Bargeld erhalten können. Einmal jährlich müssen die Geldinstitute diese Informationen liefern.

Zusätzlich gilt bereits seit Längerem, dass diese Angaben leicht zugänglich durch die Bank bereitgehalten werden, vor allem bei Onlinebanken im Internetangebot. Dies gilt aber auch für alle Institute, die einen Internetauftritt haben - das Verstecken von Gebühren soll ein Ende haben.

Laut EU-Richtlinie muss bis 31. Oktober im Internet eine verlässliche Vergleichswebsite über die Konditionen aller Banken verfügbar sein ("Entgelttransparenz"). Dieser Termin wurde von Deutschland nicht eingehalten, denn die Anbieter solcher Informationsseiten müssen sich von geeigneten Prüforganisationen zertifizieren lassen. Das ist bisher nicht geschehen, es dauert also noch mit der umfassenden Information für die Verbraucher im Netz.

 

BaFin Muster Entgeltaufstellung

 

 

Zahlungskontengesetz

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein