Basiskonto
Alle Personen, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten, haben seit dem 18.06.2016 einen Anspruch auf ein Basiskonto. Ein Basiskonto ist ein Konto, das grundlegende Zahlungsfunktionen wie Bareinzahlungen, Barauszahlungen, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen ermöglicht.
Bei dem Basiskonto handelt es sich grundsätzlich um ein Konto auf Guthabenbasis. Jedes Kreditinstitut muss bei Vorliegen der im Gesetz geregelten Mindestvoraussetzungen den Abschluss eines Basiskontovertrages anbieten. Dafür ist ein entsprechender Antrag notwendig, den jedes Kreditinstitut zur Verfügung stellen muss. Den Antrag finden Sie hier.
Die Bank kann den Abschluss eines Basiskontovertrags nur unter bestimmten engen Voraussetzungen ablehnen. Tut sie dies, muss sie ihre Ablehnung innerhalb von 10 Tagen schriftlich begründen. Dann kann die Kund*in Beschwerde bei der BaFin einreichen, Klage vor den Zivilgerichten erheben oder die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle einschalten.
Bereits mit der Beantragung eines Basiskontos kann die Führung als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verlangt werden. Ein Basiskonto kann aber wie jedes andere Girokonto auch in ein P-Konto umgewandelt werden.
Die Gebühren für ein Basiskonto müssen "angemessen" sein, d.h. den marktüblichen Entgelten entsprechen. Das Basiskonto darf also nur so viel kosten wie vergleichbare andere "normale" Girokonten bei dem betreffenden Kreditinstitut.
Ein Test der Stiftung Warentest aus dem November 2019 hat allerdings gezeigt: Wer arm ist und kein regelmäßiges Einkommen hat, zahlt für ein Girokonto meist viel mehr als Gehalts- und Rentenempfänger – über 200 Euro kostet die Kontoführung bei den teuersten Banken im Test. Mehr
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 30.06.2020 das von der Deutschen Bank erhobene Kontoführungsentgelt für ein Basiskonto in Höhe von 8,99 Euro pro Monat – in Verbindung mit je 1,50 Euro pro beleghafter oder telefonischer Überweisung - für unzulässig erklärt. Mehr
Der Anspruch auf ein Basiskonto gilt auch für Wohnungslose, Asylsuchende und Geduldete, die mit dem Basiskonto nun ebenfalls am Zahlungsverkehr teilnehmen können.
Die am 07.07.2016 in Kraft getretene Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung (ZIdPrüfV) regelt, dass der Ankunftsnachweis (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender nach § 63a Asylgesetz) für Asylsuchende, die weder über anerkannte Reisedokumente ihrer Herkunftsstaaten noch über eine Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung verfügen, als Identifikationspapier zur Eröffnung eines Basiskontos genügt.
Für Inhaber einer Duldungsbescheinigung (nach abgeschlossenem Asylverfahren), mit der nicht der Pass- und Ausweispflicht genügt wird, soll diese Duldungsbescheinigung zur Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz genügen, um ein Basiskonto bei einem im Bundesgebiet ansässigen Kreditinstitut zu eröffnen und zu nutzen.
AG SBV: Information zum Basiskonto (2021)
Die AG SBV hat ihre Information zum Basiskonto für die Beratungspraxis aktualisiert. Die vom Arbeitskreis Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV erarbeiteten Informationen wurden an den Gesetzesstand 2021 angepasst. In dem Papier werden der Zugang zum Basiskonto, die Antragstellung, die Ablehnungsgründe, die Leistungen/Entgelte sowie die Kündigung des Basiskontos beschrieben. Ein Kapitel zum Rechtsschutz sowie das Kapitel Basiskonto als P-Konto runden die Broschüre ab.
Koordinierungsstelle Info-Blatt Basiskonto
Die Koordinierungsstelle hat gemeinsam mit dem Fachzentrum Schuldenberatung Bremen ein Info-Blatt mit den wichtigsten Informationen zum Basiskonto herausgegeben.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Homepage
Die Homepage der BaFin beantwortet die wichtigsten Fragen zum Basiskonto und stellt alle notwendigen Anträge zur Verfügung. Zudem findet sich dort die Rechtsgrundlage und eine Kurzzusammenfassung zum Basiskonto.
Infodienst Schuldnerberatung Arbeitshilfe zum Basiskonto
Die Kolleg/innen vom Infodienst stellen eine von Dieter Zimmermann erstellte Arbeitshilfe zum Basiskonto zur Verfügung. Darin wird der Weg von der Antragstellung bis zur Eröffnung eines Basiskontos skizziert. Kreditinstitute müssen das Zahlungskonto binnen zehn Geschäftstagen nach Antragseingang eröffnen, sofern kein Ablehnungsgrund besteht. Wie diese Frist berechnet wird, wird ebenfalls in der Arbeitshilfe erläutert.
LAG Hessen Infoblatt Basiskonto in 10 Sprachen
Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen hat in Zusammenarbeit mit der Initiative Schuldnerberatung Hessen Informationsblätter zu verschiedenen Themen, u.a. zum Basiskonto, erstellt.
Diakonie Deutschland Checkliste zum Basiskonto
Die Diakonie Deutschland hat eine Checkliste zum Basiskonto entwickelt, in der alle Fragen rund ums Basiskonto erklärt werden. Sie liegt auf Deutsch, Englisch und Arabisch vor und kann als pdf-Datei abgerufen werden.
Hansestadt Hamburg Informations-Flyer Recht auf ein Konto
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz der Hansestadt Hamburg hat einen Flyer zum Basiskonto herausgegeben.
Er enthält in kurzer und knapper Form die wichtigsten Informationen über den Zugang zu einem Basiskonto sowie über die bestehenden Möglichkeiten, sich gegen eine etwaige Ablehnung durch eine Bank zur Wehr zu setzen. Er steht in mehreren Sprachen zur Verfügung.