Energie
Tacheles und Paritätischer starten Unterstützungsportal "Energie-Hilfe"
Angesichts stark steigender Energiekosten haben Harald Thomé und sein Team von Tacheles e.V. und der Paritätische die bundesweite Kampagne “Energie-Hilfe” gestartet, mit der Menschen über ihre Rechte auf behördliche Übernahme von Energiekosten aufgeklärt werden. Im Zentrum der Kampagne steht die Webseite www.energie-hilfe.org, die Betroffene hoher Energiekosten umfangreich über ihre sozialrechtlichen Ansprüche informiert und Musteranträge zur Verfügung stellt. Die Seite stellt auch umfangreiche Infos für Beratende zur Verfügung.
CO2-Abgabe wird erhöht
Bei fossilen Brennstoffen wird zum 01.01.2024 die CO2-Abgabe erhöht. Heizöl, Gas und Sprit werden dann mit 45 Euro pro Tonne CO2 belegt. Unternehmen geben diese Kosten in der Regel an ihre Kunden weiter. Heizöl, Erdgas oder Benzin wird entsprechend teurer.
Netzentgelte steigen
Bei Strom steigen die Netzentgelte zum 01.01.2024 deutlich – und zwar laut Vergleichsportal Check24 um rund 32 Prozent. Bei einem Jahresverbrauch von 5.000 Kilowattstunden bedeute dies jährliche Mehrkosten von 163 Euro.
Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme wieder 19 %
Ab dem 01.03.2024 fällt die Ermäßigung der Mehrwertsteuer bei Gas und Fernwärme weg. Beides wird dann wieder regulär mit 19 Prozent besteuert statt der vorübergehenden sieben Prozent.
Energiepreisbremsen laufen zum 31.12.2023 aus
Die im Herbst 2022 eingeführten Strom- und Gaspreisbremsen sind zum 31.12.2023 ausgelaufen - drei Monate früher als ursprünglich geplant. Die derzeit angebotenen Preise für Strom und Gas liegen nach Aussage der Bundesregierung aktuell in der Regel unter dem Preisniveau, das durch die Energiepreisbremsen garantiert wurde. Mehr
Bundestag und Bundesrat beschließen Energiepreisbremsen
Der Bundestag hat am 15.12.2022 und der Bundesrat am 16.12.2022 die Strom- und Gaspreisbremse beschlossen. Privathaushalte und Unternehmen sollen mit einer günstigeren Basisversorgung von den stark gestiegenen Energiekosten entlastet werden. Der Bundestag hat zusätzlich Härtefallhilfen für Menschen beschlossen, die Heizöl, Pellets oder Flüssiggas zum Heizen verbrauchen.
Gaspreisbremse
Für Bürger*innen sowie kleine und mittlere Unternehmen gilt die Gaspreisbremse ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar. Das bedeutet, dass ein Kontingent von 80 % des Gasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt wird, es dafür also einen Rabatt im Vergleich zum Marktpreis gibt. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Maßgeblich ist i.d.R. die Verbrauchsmenge des Vorjahres.
Die Auszahlung der Entlastungsbeiträge für Januar und Februar 2023 erfolgt mit Rücksicht auf die Energieversorger erst im März 2023.
Strompreisbremse
Die Strompreisbremde deckelt den Strompreis für Haushalte und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 80 % des historischen Verbrauchs, also in der Regel des Vorjahresverbrauchs.
Härtefallhilfen für Haushalte mit Öl- oder Pelletheizung
Haushalte, die mit Pellets, Heizöl oder Flüssiggas heizen, haben ebenfalls mit erheblichen Kostensteigerungen zu kämpfen. Der Bundestag hat deshalb beschlossen, eine Härtefallregelung für Nutzerinnen und Nutzer solcher Brennstoffe einzurichten.
Abwendungsvereinbarungen ausgeweitet
Zur Verhinderung von Gas- und Stromsperren soll das Instrument der Abwendungsvereinbarung für die Laufzeit der Gas- und Strompreisbremse (bis Ende April 2024) auch für Energielieferverträge außerhalb der Grundversorgung gelten.
Projekt "Stromspar-Check" wird mit rund 39 Mio. Euro für weitere drei Jahre fortgeführt
Die Bundesregierung will einkommensschwachen Haushalten weiter durch Beratung und Zuschüsse etwa für energiesparende Kühlschränke beim Sparen von Strom und Wärme unter die Arme greifen. Dazu wurde das Projekt "Stromspar-Check" mit einer Förderung in Höhe von rund 39 Mio. Euro bis Frühjahr 2026 fortgeführt und inhaltlich erweitert. Das neue Projekt startet im April 2023 und wird sich noch mehr auf die Einsparung des Energieverbrauchs beim Heizen konzentrieren. Verbraucher*innen erhalten mit den Stromsparchecks direkt in ihrem Zuhause konkrete Einspartipps und kostenlose Sparhelfer, wie energiesparende LED-Lampen, wassersparende Duschköpfe, schaltbare Steckerleisten oder Abdichtmaterial zur Wärmeeinsparung.
Für die Teilnehmenden ist das Programm kostenlos. Sie können zudem Zuschüsse von 100 bis 200 Euro bekommen, um alte Kühlschränke oder Gefriertruhen mit hohem Stromverbrauch gegen moderne Geräte auszutauschen.
Pressemitteilung des BMWK vom 13.12.2022
Entlastung für Studierende und Fachschüler*innen im Überblick
Der Bundesrat hat diesem Vorhaben am 16.12.2022 zugestimmt.
Heizkostenzuschuss I: 230 Euro
Heizkostenzuschuss II: 345 Euro
Energiepreispauschale für Studierende mit Nebenjob: 300 Euro
Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler*innen, die am 01.12.2022 an einer Hochschule eingeschrieben sind: 200 Euro (soll zum 01.01.2023 umgesetzt werden; soll unpfändbar sein)
BAföG-Reform: Seit Juli 2022 gelten u.a. diese Neuregelungen:
- Der Förderungshöchstbetrag steigt von 861 Euro auf 934 Euro.
- Die Altersgrenze wird auf 45 Jahre angehoben.
- Die Freibeträge vom Elterneinkommen werden um 20,75 % angehoben.
- Der Wohnbedarfszuschlag wird von 325 Euro auf 360 Euro angehoben.
Dezember-Entlastung für Gas- und Wärmekunden kommt
Am 14.11.2022 hat der Bundesrat die Dezember-Soforthilfen für Letztverbraucher von Erdgas und Kunden von Wärme gebilligt, die der Bundestag am 10.11.2022 beschlossen hatte.
Haushaltskunden und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1.500 Megawattstunden Gas werden durch die einmalige Soforthilfe von den dramatisch gestiegenen Kosten entlastet - als Überbrückung, bis im nächsten Jahr die geplante Gaspreisbremse wirkt.
Für die Betroffenen entfällt die Pflicht, die vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen für den Monat Dezember zu leisten. Bei der Wärmeversorgung erfolgt die Entlastung durch eine pauschale Zahlung, die sich im Wesentlichen an der Höhe des im September gezahlten Abschlags bemisst.
Die Verbraucher*innen müssen nichts tun, sie werden automatisch von der Soforthilfe profitieren. Die Umsetzung der Entlastung erfolgt über die Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen. Nur diese Unternehmen müssen nun einen Antrag stellen.
Energiepreispauschale für Rentner*innen und Versorgungsempfänger*innen im Bundesgesetzblatt verkündet
Der Bundestag hatte am 20.10.2022 der Zahlung einer Energiepreispauschale in Höhe von 300 € im Dezember für Rentner*innen zugestimmt. Die Energiepreispauschale unterliegt nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung und wird automatisch ausgezahlt. Sie ist nach § 4 Abs. 2 nicht pfändbar.
Die Energiepreispauschale ist am 11.11.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet worden.
Zweiter Heizkostenzuschuss im Bundesgesetzblatt verkündet
Einstimmig hatte der Bundestag am 20.10.2022 die Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes beschlossen. Wegen der im Jahr 2022 zu erwartenden Mehrbelastungen bei den Heizkosten will die Bundesregierung einen zweiten Heizkostenzuschuss an bedürftige Haushalte auszahlen, die beim ersten Heizkostenzuschuss noch nicht berücksichtigt werden konnten. Vom zweiten Heizkostenzuschuss sollen alle Haushalte profitieren, die in mindestens einem Monat im Zeitraum vom 01.09.2022 bis zum 31.12.2022 wohngeldberechtigt sind. Sie sollen den Zuschuss gestaffelt nach Haushaltsgröße erhalten.
Darüber hinaus sollen wie beim ersten Heizkostenzuschuss auch die Empfänger*innen von Leistungen nach dem BAföG sowie von Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen profitieren, wenn die Leistungsberechtigung für mindestens einen Monat im maßgeblichen Zeitraum von 01.09.2022 bis 31.12.2022 bestand. Für sie sieht die Bundesregierung einen pauschalen Zuschuss von 345 € vor.
Nach § 6 ist der zweite Heizkostenzuschuss nicht pfändbar.
Der zweite Heizkostenzuschuss wurde am 15.11.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet.
8-Punkte-Entlastungspaket der Landesregierung
In einem Energie-Spitzengespäch am 06.09.2022 beriet die Landesregierung mit mehr als 80 Vertreter*innen unter anderem aus Kommunen, Wirtschaft und Sozialverbänden über die Energieversorgung im kommenden Winter. Zentrales Thema des Spitzengesprächs war die Beratung des 8-Punkte-Entlastungspaketes der Landesregierung.
Im Punkt 1 des Papiers ist eine "Beratungsprogrammoffensive für alle Altersgruppen für die Sicherstellung und den Ausbau von Energie- sowie Sozialleistungs- und Schuldnerberatungen" vorgesehen, die mit 10 Mio. Euro gefördert werden soll.
Das Verbraucherschutzministerium arbeitet mit weiteren Ressorts daran, niedrigschwellige Angebote mit den Schwerpunkten in der Energie- und Schuldnerberatung zu identifizieren und diese bei der Bewältigung ihrer aktuellen und zukünftigen Beratungsleistung zu unterstützen.
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Gaspreise für Haushalte im 1. Halbjahr 2022 um 17,7 % gestiegen
Das Statistische Bundesamt in seiner Pressemitteilung vom 31.10.2022: "Die privaten Haushalte in Deutschland haben im 1. Halbjahr 2022 im Durchschnitt 8,04 Cent je Kilowattstunde Erdgas gezahlt. Strom kostete die Verbraucherinnen und Verbraucher durchschnittlich 33,50 Cent je Kilowattstunde. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Gaspreise damit gegenüber dem 2. Halbjahr 2021 um 17,7 %, die Strompreise um 1,9 %. Bei den Nicht-Haushaltskunden, also vor allem Unternehmen und Behörden, fiel die Preissteigerung für Gas mit +38,9 % im Vergleich zum 2. Halbjahr 2021 deutlich höher aus, bei Strom zahlten sie 19,3 % mehr."
Quelle: Destatis, Pressemitteilung vom 31.10.2022
2,6 Millionen Menschen konnten 2021 aus Geldmangel ihre Wohnung nicht angemessen heizen
Das Statistische Bundesamt in seiner Pressemitteilung vom 21.10.2022: "Die anhaltend hohen Energiepreise treiben zu Beginn der kalten Jahreszeit die Heizkosten in die Höhe. Eine ausreichend beheizte Wohnung war jedoch bereits vor Beginn der Energiekrise in Folge des Krieges in der Ukraine nicht für alle selbstverständlich. 3,2 % der Bevölkerung in Deutschland lebten nach eigener Einschätzung im Jahr 2021 in Haushalten, die ihr Haus oder ihre Wohnung aus finanziellen Gründen nicht angemessen warmhalten konnten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Ergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilt, betraf dies rund 2,6 Millionen Menschen.
Überdurchschnittlich häufig waren Alleinlebende und Menschen in Alleinerziehenden-Haushalten betroffen. Rund 4,3 % der Alleinlebenden sowie 4,7 % der Personen in Alleinerziehenden-Haushalten konnten ihre Wohnung aus Geldmangel nicht angemessen heizen."
Quelle: Destatis, Pressemitteilung vom 21.10.2022
BAG-SB: Informationen und Arbeitshilfen zur Energiepreispauschale
Die BAG-SB hat auf dieser Seite weiterführende Infos zur Energiepreispauschale für Fachkräfte aus der Schuldnerberatung zusammengestellt. Da gesetzlich nicht geregelt wurde, ob die Energiepreispauschale (un)pfändbar ist, kann es notwendig sein, vor Gericht klar zu argumentieren und/oder die aktuellen Diskussionen zur rechtlichen Beurteilung zu kennen.
Zum Anspruch auf Übernahme von Betriebskosten- und Heizkostennachforderungen
Harald Thomé (Tacheles e.V.) gibt auf seinen Seiten einen guten Überblick über das Thema, unterlegt mit Zahlenbeispielen.
Wichtig: Der Übernahmeanspruch auf hohe Betriebskosten- und Heizkostennachforderungen besteht auch für nichtleistungsbeziehende Menschen in tatsächlicher Höhe, wenn sie im Monat der Fälligkeit der Nachzahlung einen SGB II/SGB XII-Antrag stellen. Das BSG sagt dazu, dass Nachzahlungen aus Neben- und Heizkostenabrechnungen immer Bedarf im Monat der Fälligkeit sind und es dabei unerheblich ist, ob die Nachforderung in Zeiten des Nichtleistungsbezuges entstanden ist.
Arbeitshilfe für die Beratung
Das Bündnis "Auf Recht bestehen", in dem bundesweit gewerkschaftliche und unabhängige Beratungsstellen und Gruppen aus der Selbstorganisation zusammengeschlossen sind, hat eine Handreichung zur Übernahme der Energiekosten für die Beratung erstellt.
Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein
Die Bürgerbeauftragte El Samadoni rechnet damit, dass viele Menschen durch die hohen Energiekosten erstmalig auf Sozialleistungen angewiesen sein werden. Sie weist darauf hin, dass bei der Prüfung der Angemessenheit der Kosten der Heizung nicht der Betrag der Heizkosten an sich zu betrachten ist, sondern vielmehr auf den jeweiligen Verbrauch der Bürgerinnen abzustellen ist. Nur dieser Verbrauch muss angemessen sein. Nicht alle Behörden würden dies bereits umsetzen.
In ihrem Jahresbericht 2021 befürchtet die Bürgerbeauftragte "eine neue Armut" aufgrund der stark steigenden Energiekosten. Die derzeit geltenden Regelsätze im SGB II kritisiert sich als deutlich zu gering. Die Situation vieler Menschen im Leistungsbezug ist durch die steigenden Energiekosten zunehmend existenzbedrohend. Die Strompauschale im Regelsatz war schon 2021 mit 38 Euro zu gering bemessen. Sie plädiert dafür, die Stromkosten nicht im Rahmen der Regelleistung pauschal, sondern vielmehr im Rahmen der Unterkunfts- und Heizbedarfe in tatsächlicher Höhe zu übernehmen.
Jahresbericht Bürgerbeauftragte
Seit 2008 haben sich die Strompreise in Deutschland nahezu verdoppelt. Quelle (Tab. 61241-15). Im gleichen Zeitraum stieg weder der Regelsatz entsprechend, noch hat sich das Durchschnittseinkommen entsprechend erhöht. Gerade Geringverdiener und Rentner*innen sind daher besonders von steigenden Energiepreisen betroffen. Der russische Krieg gegen die Ukraine hat diese Situation dramatisch verschärft.
Laut Monitoringbericht 2023 der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes wurde im Jahr 2022 bundesweit 208.506 Haushalten wegen Zahlungsrückständen der Zugang zu Strom zeitweise gesperrt (innerhalb und außerhalb von Grundversorgungsvertragsverhältnissen). Das ist ein Rückgang von 11 % gegenüber dem Vorjahr. Die rückläufige Zahl der Sperrungen lässt sich vermutlich auf die im Dezember 2021 in Kraft getretene Verschärfung der Voraussetzungen für eine Sperrung in der Grundversorgung zurückführen.
3,7 Millionen mal wurden Stromsperrungen angedroht, von denen ca. 676.000 in einen Unterbrechungsauftrag mündeten. Die relativ hohe Zahl der Unterbrechungsandrohungen zeigt, dass sehr viele Haushalte Zahlungsprobleme haben und sich in prekären Einkommensverhältnissen befinden.
In Schleswig-Holstein wurde in 6.594 Haushalten der Strom abgestellt (2021: 6.975). In 455 Haushalten kam es zu Gassperrungen (2021: 473).
Zudem gab es 2022 bundesweit in rd. 23.000 Fällen Sperrungen von Gas (2022: 27.000), was ein Rückgang von 15 % gegenüber 2021 bedeutet.Außerhalb der Grundversorgung war fast jeder dritte Haushaltskunde von einer Sperrung mehrfach betroffen.
Rund 60 % der Lieferanten geben an, freiwillig auf Sperrungen zu verzichten. Häufig wurden gesonderte oder individuelle Zahlungsvereinbarungen getroffen. Stark erhöht hat sich in 2022 die Anzahl der Angebote für eine Ratenzahlung bei bestehenden Zahlungsschwierigkeiten, di in 23 % der Fälle auch in Anspruch genommen wurde.
Quelle: Monitoringbericht 2023, S. 170ff., 267 ff. (Stand 29.11.2023)
Hinweis zu den Zahlen: Die vom Lieferanten gemeldete Gesamtzahl der Sperrungen weicht immer von den vom Netzbetreiber durchgeführten Sperrungen ab. Die Bundesnetzagentur nutzt für die Angabe der Gesamtzahl der Sperrungen die Meldungen der Netzbetreiber.
AG SBV: Politische Forderungen zur Bekämpfung und Vermeidung von Energiesperren, Aachen 2023
Die AG SBV stellt in dem Papier Kernforderungen auf, wie Energieschulden vermieden und Energiesperren verhindert werden können.
Nationale Armutskonferenz: Vorschläge zur Überwindung von Stromsperren, Berlin 2018
Die Nationale Armutskonferenz (nak) kommt in ihren Vorschlägen zu folgendem Fazit:
"Stromschulden und Stromsperren sind in Deutschland ein großes Problem, kein Randphänomen. [...] Energieschulden als allgemeines gesellschaftliches Problem können nicht allein durch Hilfen vor Ort vermieden werden. Im Kontext einer sozialpolitischen Rahmensetzung ist es erforderlich, die bisherigen Aktivitäten der beteiligten Akteure durch strukturelle Veränderungen im Sozialrecht zu ergänzen. Der Sozialstaat muss als eine der möglichen politischen Maßnahmen im Rahmen der Daseinsvorsorge eine Versorgung dieser Haushalte mit Energie sicherstellen, die dem Kriterium der Menschenwürde entspricht. [...]
Des Weiteren sollten Lösungsansätze im Bereich der Energieschulden und Energiesperren im Einklang mit den klima- und energiepolitischen Zielvorgaben der Energiewende und CO2-Reduktion stehen. Eine Unterstützung von energiesparendem Verhalten und eine Steigerung der Energieeffizienz sind in allen Haushalten wichtig. Einkommensarme Haushalte brauchen spezifische und auf ihre Lebenslage bezogene Unterstützungsformen. Finanzielle Notlagen, fehlende Kenntnisse über energiesparendes Verhalten und das Fehlen energiesparender Geräte wirken beim Entstehen von Energieschulden zusammen. Lösungsansätze und Hilfen sind daraufhin zu prüfen, ob durch sie Anreize zur Energieeinsparung erhalten bleiben."
Der bundesweite Stromspar-Check ist eine kostenlose Energiespar-Beratung für Menschen mit geringem Einkommen.
"Der Stromspar-Check ist ein gemeinsames Angebot des Deutschen Caritasverbandes e.V. und des Bundesverbandes der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e.V.. Wir gestalten Klimasozialpolitik aktiv und unterstützen seit 2008 mit unserer Energiespar-Beratung Haushalte mit geringem Einkommen dabei, ihren Energie- und Wasserverbrauch zu senken und Kosten zu reduzieren. Unsere Stromspar-Helfer*innen sind ehemals langzeitarbeitslose Menschen, die speziell für diese Beratungstätigkeit qualifiziert werden und die Lebenssituation der teilnehmenden Haushalte aus eigener Erfahrung kennen.
Verbraucherzentrale NRW: Hartz IV: Das Geld reicht für die Stromrechnung nicht aus. Berechnungen zur Deckungslücke bei Haushaltsenergiekosten und dezentraler Warmwasserbereitung für Sozialleistungsbezieher, Düsseldorf 2018
Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bekommen zu wenig Geld für Strom. Dass die Lücke zwischen Bedarf und Pauschale noch größer ist, als bisherige Berechnungen vermuten lassen, betont nun das Projekt „NRW bekämpft Energiearmut“ der Verbraucherzentrale NRW. Die Verbraucherschützer fordern eine stärkere Orientierung der Sätze am tatsächlichen Bedarf der betroffenen Gruppen.
Derzeit sind von 416 Euro, die ein alleinstehender Leistungsempfänger erhält, 35,05 Euro für Stromkosten vorgesehen. Bei elektrischer Warmwasserbereitung werden 9,57 Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Je nach zugrunde gelegten Stromkosten und -verbräuchen liegt die monatliche Unterdeckung bei einem Einpersonenhaushalt zwischen 8 Euro und 32 Euro. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind sind es bis zu 52 Euro.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dort findet sich auch ein Hintergrundpapier mit den entsprechenden Berechnungen.
Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung: Ursachen von Stromsperren in Privathaushalten: Empirische Ergebnisse aus der Allgemeinen Sozialberatung, Mannheim 2017
Die jährlich von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Zahlen zu durchgeführten und angedrohten Stromsperren machen deutlich, dass es hier nicht nur um individuelles Verschulden einzelner Haushalte geht, sondern dass es sich um ein erhebliches strukturelles Problem auf dem Energiesektor handelt. Die Stromkosten sind seit vielen Jahren auf sehr hohem Niveau. Preissenkungen geben die Erzeuger nur unzureichend bis gar nicht an die Verbraucher weiter.
Besonders schwer ist das für die Bezieher*innen von Hartz IV oder Sozialhilfe, wie die Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und des Deutschen Caritasverbands zeigt. Die Kosten für Strom sind in den Regelleistungen viel zu niedrig angesetzt. Selbst wenn man den persönlichen Energieverbrauch auf ein niedriges Niveau absenkt, sind die Kosten nicht bedarfsgerecht berücksichtigt. Diesen Menschen fällt es besonders schwer, Rückstände auszugleichen, die Folgekosten einer Sperre zu stemmen und wieder an Strom zu gelangen. Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) fordert hier seit Jahren eine deutliche Nachbesserung.
Für die Untersuchung wurden Daten der Allgemeinen Sozialberatung der Caritas ausgewertet.
Zur Auswertung wurde ein Modell verwendet, das es erlaubt, sowohl allgemeine Einflüsse auf Sperrandrohungen und tatsächliche Sperren zu identifizieren als auch speziell solche, die beim Übergang von der Androhung einer Stromsperre zur tatsächlichen Sperre eine Rolle spielen.
Es verwundert nicht, dass der Bezug von Grundsicherungsleistungen (Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe) sowohl die Wahrscheinlichkeit für die Androhung einer Stromsperre als auch für ihre tatsächliche Umsetzung signifikant erhöht. Beide Wahrscheinlichkeiten steigen auch mit der Anzahl der Kinder im Haushalt. Hingegen sinken sie, wenn die beratenen Klient*innen einen Migrationshintergrund haben. Besonders groß ist aber der Einfluss bestehender Schulden.
Betrachtet man den Übergang von einer Sperrandrohung zur tatsächlichen Sperre, zeigt sich, dass Alleinstehende und Menschen mit sehr schlechter Bildung (ohne Schulabschluss) eine deutlich höhere Wahrscheinlichkeit für eine Stromsperre aufweisen.
momentum quartely. Zeitschrift für Sozialen Fortschritt: Prepaid-Stromzähler: Erfahrungen aus der NutzerInnen-Perspektive von Haushalten in Deutschland, Innsbruck 2018
Die Studie basiert auf einer wissenschaftlichen Befragung des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt, Energie von Haushalten mit Prepaidzählern in NRW.
Dabei zeigt sich, dass Prepaid-Systeme für Strom für die betroffenen Haushalte mit erheblichen Alltagsveränderungen verbunden sind. Vorteilhaft ist, dass die Haushalte trotz bestehender Stromschulden weiterhin mit Energie versorgt werden können, dass sie über eine bessere Kostenkontrolle verfügen und dass sie Stromsparpotenziale erschließen können. Zu den wesentlichen Nachteilen zählen die hohen Kosten, der Aufwand für das Aufladen des Guthabens und dass Versorgungsunterbrechungen dennoch stattfinden, jedoch nicht erfasst werden. Insgesamt ergab die Studie eine hohe Zufriedenheit der Haushalte mit Prepaidzähler, es besteht jedoch Regulierungsbedarf seitens des Gesetzgebers in Deutschland.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Antrag "Stromsperren verhindern" und Kleine Anfrage "Ausmaß und Auswirkungen der Energiearmut" 2019
Antrag der GRÜNEN "Stromsperren verhindern - Energieversorgung für alle garantieren" vom 08.05.2019 mit viel Hintergrundinfos zum Thema.
Der Bundestag hat sich in seiner Sitzung am 25.10.2019 mit diesem Antrag befasst und an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.
Die Kleine Anfrage der GRÜNEN zu "Ausmaß und Auswirkungen der Energiearmut" und die Antwort der Bundesregierung darauf (vom 02.04.2019).