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Bundestag beschließt Inkassogesetz 27.11.2020

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 27.11.2020 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Verbraucherschutz im Inkassorecht in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung zugestimmt. Abgelehnt wurden Iniatiativen der FDP, der Linken, der Grünen und der AfD.

Mit den Stimmen der Koalition und der Linksfraktion haben die Abgeordneten außerdem mehrheitlich einer Entschließung zugestimmt. Danach soll die Bundesregierung bis zum 31.03.2021 prüfen, wie eine weitere wirksame Zentralisierung der Aufsicht über Inkassodienstleister realisiert werden kann. Dabei soll auch die Möglichkeit einer mit den Ländern einvernehmlich erfolgenden Zuständigkeitsübertragung auf den Bund ins Auge gefasst werden.

 

Zusammenfassung der Regelungen

 

 

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Öffentliche Anhörung zum Inkassorecht im Bundestag 16.09.2020

Um Verbesserungen im Inkassorecht ging es bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag am 16.09.2020. Während Verbraucherschützer und Schuldnerberater in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung keine Verbesserung der aktuellen Situation für Verbraucher sehen, hält ihn die Inkasso-Branche für unausgewogen. Kritik kam auch vonseiten der Rechtsanwälte.

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Stellungnahmen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) hat am 07.07.2020 gemeinsam mit dem Arbeitskreis InkassoWatch eine Stellungnahme zum Regierungsentwurf erarbeitet.

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat am 08.07.2020 ebenfalls eine Stellungnahme veröffentlicht.
Beide Dokumente finden sich unter dem Link.

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Der Bundesrat hat sich am 05.06.2020 mit dem Gesetzentwurf beschäftigt und fordert in seiner Stellungnahme in 7 Punkten Veränderungen. Mathias Butenob (LAG SB Hamburg) hat auf seiner Seite die Stellungnahme bewährt übersichtlich aufbereitet.

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Das Bundeskabinett hat am 22.04.2020 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen.

In der Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums sowie in einem Faktenblatt werden die Neuregelungen übersichtlich zusammengefasst.

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Institut für Finanzdienstleistungen: Evaluierung der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken - Schlussbericht, Hamburg 2018

Das vom Institut für Finanzdienstleistungen e.V. (iff) durchgeführte Gutachten enthält neben Empfehlungen im Bereich der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten auch solche zu Maßnahmen gegen verbotene Beitreibungsmethoden im Inkasso und zur Aufsicht über Inkassounternehmen.

Der Evaluationsbericht legt verschiedene Problemfelder offen, die bisher vom Gesetzgeber nicht geregelt wurden. Er zeigt, dass das gesetzgeberische Ziel, die Inkassokosten zu senken, nicht erreicht wurde. Der Markt der Inkassodienstleistungen hat sich für manche Konzerne zu einem lukrativen Wirtschaftszweig entwickelt. Der Evaluationsbericht verdeutlicht, dass die bestehende Inkasso-Gesetzgebung bei weitem noch nicht ausreicht, um das System des Forderungsinkassos gegenüber Verbrauchern fair zu regeln. Dies entspricht auch der Praxis der Schuldnerberatung.

Die Gutachter schlagen daher einige Maßnahmen zur Begrenzung der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten vor (siehe S. 26ff.), so z.B.:

- Eine Erstattung von Kosten für die Beauftragung eines Inkassounternehmens soll erst möglich sein soll, wenn in zwei weiteren Mahnschreiben seit Verzugsbeginn auf die Einschaltung eines Inkassounternehmens und die damit verbundenen möglichen Kosten hingewiesen worden ist

- Bei der Geltendmachung von Inkassokosten soll gegenüber Verbrauchern zunächst lediglich Kosten in Höhe derjenigen Gebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erstattungsfähig sein, die ein Rechtsanwalt für ein Schreiben einfacher Art erhält

- Wenn ein Verbraucher als Schuldner Einwendungen gegen die Forderung erhoben hat, kann ein Unternehmen als Gläubiger, das ein Inkassounternehmen beauftragt hat, keinen Ersatz der ihm entstandenen Inkassokosten verlangen

- Weitere Empfehlungen betreffen u.a. die Begrenzung der Erstattungsfähigkeit von Auslagen

Die Gutachter schlagen zudem vor, den Katalog der aggressiven geschäftlichen Handlungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb um verbotene Beitreibungsmethoden durch Drohung zu erweitern. Im Hinblick auf die Aufsicht über Inkassounternehmen schlägt das Gutachten eine Zentralisierung der Aufsicht vor.

 

Gutachten

 

 

Mit Veröffentlichung des Berichts war es möglich, Stellungnahmen zum Gutachten abzugeben. Die Stellungnahme der Verbraucherzentrale finden Sie unten.

Institut für Finanzdienstleistungen: Schlaglicht der Überschuldung "Forderungsinkasso gegenüber Verbrauchern: Der Gesetzgeber ist weiterhin dringend gefragt!". Hamburg 2018

Das Institut für Finanzdienstleistungen (iff) nimmt in seinem Schlaglicht der Überschuldung Bezug auf den Evaluationsbericht und fordert politisches Handeln.

Die Autorin Birgit Vorberg (VZ NRW) kommt darin zu dem Fazit:

"Der Evaluationsbericht verdeutlicht, dass die bestehende Inkasso-Gesetzgebung bei weitem noch nicht ausreicht, um das System des Forderungsinkassos gegenüber Verbrauchern fair zu regeln. Hier ist der Gesetzgeber weiterhin dringend gefragt, widerstreitende Interessen zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen. Er kann sich dabei nicht darauf zurückziehen, dass der Markt den Preis und die Rahmenbedingungen schon regeln wird.

Der Gesetzgeber ist daher aufgerufen, endlich unmissverständliche Kostenbegrenzungen für die Ersatzpflicht des Verbrauchers in Bezug auf Inkassokosten zu schaffen und eine effektive Aufsicht zu installieren."


Schlaglicht

 

 

Stellungnahme des AK InkassoWatch und Skizzierung des Handlungsbedarfs, Hamburg 2018

Der Arbeitskreis InkassoWatch hat eine Stellungnahme zum iff-Evaluierungsbericht inkassorechtlicher Voschriften vom 17.04.2018 erstellt. Das BMJ hatte unter Bezugnahme auf das Gutachten u.a. eingeräumt, dass im Hinblick auf die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten "das gesetzgeberische Ziel, die Inkassokosten zu senken, nicht erreicht wurde“.

Der AK InkassoWatch schließt sich den getroffenen Empfehlungen und rechtspolitischen Forderungen des iff-Berichts grundsätzlich an. In einzelnen Punkten wird jedoch eine Konkretisierung der Empfehlungen für notwendig erachtet.

 

Stellungnahme

 

 

 

Positionspapier des Verbraucherzentrale Bundesverbands zur Evaluierung der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken, Berlin 2018

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat zum Evaluationsbericht des iff Stellung genommen und kommt darin zu 8 politischen Forderungen:

1. Notwendige Begrenzung der Inkassokosten auf ein angemessenes Niveau

2. Doppelbeauftragung muss sachlich gerechtfertigt sein

3. Beenden des "Vergütungserfindungsrechts" bei sonstigen Kosten

4. Separate Ratenzahlungsvereinbarung ohne Einigungsgebühr

5. Rechtssicherheit durch Typisierung unangemessener Beitreibungsmethoden

6. Vollständige und verständliche Informationen fütr Verbraucher

7. Klare Rechtsfolge bei unvollständigen Informationen

8. Effektivität der Aufsicht über Inkassounternehmen

 

Positionspapier

 

 

Die Arbeitshilfe von Prof. Dieter Zimmermann soll die Einschätzung der konkreten - berechtigten - Vergütungshöhe erleichtern. Diese bestimmt sich vorgerichtlich sowie im gerichtlichen Mahnverfahren allein nach dem Gegenstandswert der Hauptforderung, während bei Zahlungsvereinbarungen und in der Zwangsvollstreckung Zinsen und Kosten mitzählen!

Welche der drei Tabellen im Einzelfall anzuwenden ist, entscheidet sich nach dem Datum des Inkassoauftrags (vorgerichtlich) bzw. der Vornahme der Vollstreckungsmaßnahme.

Achtung: Die Euro-Vergütungen „RVG-2021“ in der herunterladbaren Tabelle gelten ab 1.1.2021 – die Vergütungssätze 0,5 bis 1,3 x RVG sowie der Festbetrag für Kleinforderungen bis 50€ treten jedoch erst zum 01.10.2021 in Kraft.

 

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Der Arbeitskreis InkassoWatch hat das Prüfungsschema zur Erstattung vorgerichtlicher Kosten eines Inkassodienstleisters aktualisiert (Stand 01.02.2022). Es trägt der geänderten rechtlichen Situation seit Inkrafttreten des Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und auch weiteren Themen (Stichwort: "Konzerninkasso") Rechnung.

 

Prüfungsschema

 

 

Arbeitshilfe

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein